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Vorstand/Anfragen/Nr-00177

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Thema: Finanzieller Teil des Tätigkeitsberichtes / Haushaltsplan
Name: Bastian (Diskussion) 15:18, 7. Nov. 2015 (CET)
Status: beantwortet

Frage

Sehr geehrter Landesvorstand,

gemäß § 9 Abs. 5 ParteienG nimmt der „Parteitag … mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und faßt über ihn Beschluß“. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen.

Leider kann ich keine diesbezüglichen Berichte finden, über die der Landespartei 2014 bzw. 2015 beschlossen hätte. Kann der Landesvorstand dies aufklären?

Nach § 16 Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland stellt der „Schatzmeister… jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan auf, der vom Vorstand beschlossen wird.“

Im Antrags- und Beschlussbuch kann ich einen solchen Beschluss nicht finden. Kann der Landesvorstand dies aufklären?

Antwort

Die alten Landesvorstände sind entlastet, wir werden deshalb keine weitergehende Antwort geben.Der Haushaltsplan 2015 ist im Wiki hinterlegt, wurde auf dem Landestreffen in Potsdam der Basis vorgestellt und im LaVo verabschiedet. Der Haushaltsplan 2016 wird bis Ende des Jahres aufgestellt.