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Vorstand/Anfragen/Nr-00204

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Thema: "Vergleich" vom 10.11.2017
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage

Am 10.11.2017 wurde im Namen des Landesverbandes ein "Vergleich" beim Landesschiedsgericht geschlossen. Grundsätzlich spricht nichts gegen die vergleichsweise Beilegung eines Rechtsstreites. Dieser Vergleich entspricht allerdings nicht der Sach- und Rechtslage wie sie das Bundesschiedsgericht zuvor festgestellt hat, er ist aus meiner Sicht schlichtweg unterirdisch. Eine Rücksprache des Landesvorstandes zur Sach- und Rechtslage hat es mit mir als (vormaligen) langjährigen Vertreter des Landesverbandes nicht gegeben. Informationen wurden augenscheinlich nur beim Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners eingeholt.

Meine Frage nun: Wer vom Landesvorstand übernimmt die Verantwortung für den beim Schiedsgericht geschlossenen "Vergleich"?


Antwort

Nach Abschnitt 2 der Landessatzung ist der Landesvorstand eines der Organe des Landesverbandes und wird vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand ist vom Landesparteitag gewählt worden um die Geschäfte zu führen und trägt somit auch die Verantwortung.