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Vorstand/Anfragen/Nr-00238

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ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Anfrage zu Anfragensteller
Name: Riccardo
Status: beantwortet

Frage

Als Parteiintern oft betitelter Intensiv(straf)täter habe auch ich das Recht auf die Anwendung des Grundgesetzes sowie auf die Anwendung der Satzung.

Die Piratenpartei Deutschland sieht in ihrer Satzung keinen Ausschluss oder die Ausgrenzung von Straftätern vor. Auch die Recherche in anderen Parteien führte zu keinen Ergebniss, welches als Präzedenzfall dienen könnte.

Der Herr 1V des Regionalverbandes West Brandenburg stellt nun seit einiger Zeit Anträge auf Abwahlen, weil sich ein großer Teil der Mitglieder nicht von mir distanzieren möchte. Weiterhin erweckt der angesprochene Herr in seinen Anträgen den Eindruck, das auch eine politische Zusammenarbeit mit mir ausgeschlossen sein müsse.

Gibt es in der Piratenpartei Brandenburg Straftäter erster und zweiter Klasse? Oder ist es eher Zufall das im Vorstand des RV West ein Mitglied unbehelligt seine politische Arbeit verrichten kann, obwohl auch dieses Mitglied, laut öffentlich frei zugänglichen Quellen, vorbestraft ist?

In unserer Satzung heißt es:

"§ 4 – Rechte und Pflichten der Piraten (1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. In Vorstandspositionen der Piratenpartei Deutschland dürfen nur Mitglieder der Piratenpartei Deutschland gewählt werden; in Vorstandspositionen der nachgeordneten Gliederungen dürfen nur Mitglieder der Piratenpartei der entsprechenden Gliederung gewählt werden. (Passives Wahlrecht). Für den Bundesvorstand ist die Mitgliedschaft in einer weiteren Partei ausgeschlossen. Bei der Kandidatur für ein Amt sind bereits bekleidete Ämter bekanntzugeben."

Gilt diese Satzung nur für diejenigen die einem elitären Kreis angemessen erscheinen? Schließen wir Minderheiten, anders Denkende aus und öffnen dem Rassismus Tür und Tor?

In den Ausführungen des oben genannten Herren, kommt in einigen Anfragen immer wieder die Frage nach der Bereitschaft des Landesvorstandes zur Eröffnung eines Parteiausschlussverfahrens gegen meine Person. Nach unserer Satzung kann der Herr keinen solchen Antrag stellen. Warum kommt der LaVo dem Ansinnen nicht nach und eröffnet ein solches Verfahren?

Immer wieder ist davon zu lesen, das andere Mitglieder für den Rücktritt des Regionalvorstandes verantwortlich wären. Nach meiner Erinnerung gab es zwar einen Abwahlantrag, jedoch hat sich meines Wissens nach der Vorstand dazu entschieden, sich der Abwahl nicht zu stellen sondern im Vorfeld zurückzutreten. Was selbstverständlich das gute Recht eines jeden ist. Für mich und mein Rechtsempfinden ist der Vorstand ohne Nötigung und nach freier Entscheidung zurückgetreten. Teilt der Landesvorstand diese Einschätzung? Wie gedenkt der LaVo mit den Anschuldigungen des Herren der Mitverantwortlichkeit am Rücktritt gegen Mitglieder des Landesverbandes umzugehen?

Noch während des Schreibens dieser Anfrage, wurde mir ein Tweet zugesandt, in dem das angebliche "Opfer" der zurückgetretene 1V des RV Dos verkündet, das eine "Palastrevolte" schon laufen würde. Auch hier dürfte sich ganz klar zeigen, der Kronprinz des Herren 1V aus dem RV West ist keineswegs das "Opfer" sondern aller Wahrscheinlichkeit nach viel mehr ein Täter.

Dem Herren und seinen Anfragen und Anträgen geht es seit vielen Jahren offensichtlich um die Zersplitterung des Landesverbandes. In unzähligen Verfahren und Streitigkeiten wie im Wiki überprüfbar ist.

Wann hat der Landesvorstand vor diesem Treiben ein Ende zu setzen? Wann gedenkt der Landesvorstand das von den Mitgliedern auf dem LPT in Karstädt geforderte Parteiausschlussverfahren beim zuständigen Schiedsgericht zu beantragen?

Antwort

Nach der Geschäftsordnung des LaVo sind (An-)Fragen einzeln einzureichen. Da dies hier im Kontext ausgesprochen schwierig ist, folgt eine strukturierte Antwort zu den Fragen:

  • Frage 1: Gilt diese Satzung nur für diejenigen die einem elitären Kreis angemessen erscheinen? Schließen wir Minderheiten, anders Denkende aus und öffnen dem Rassismus Tür und Tor?
  • Antwort: Die Satzungen der Piratenpartei Deutschland der betreffenden Gliederung gilt uneingeschränkt für alle Piraten. Insbesondere wird auf §1 Abs. 1 der Bundessatzung hingewiesen.


  • Frage 2: In den Ausführungen des oben genannten Herren, kommt in einigen Anfragen immer wieder die Frage nach der Bereitschaft des Landesvorstandes zur Eröffnung eines Parteiausschlussverfahrens gegen meine Person. Nach unserer Satzung kann der Herr keinen solchen Antrag stellen. Warum kommt der LaVo dem Ansinnen nicht nach und eröffnet ein solches Verfahren?
  • Antwort: Der Landesvorstand kommentiert keine Spekulationen und/oder Gerüchte. Sollte ein Antrag an das Landesschiedsgericht zur Eröffnung eines Parteiausschlussverfahrens begründet und geboten sein, z.B. um die innere Ordnung des Landesverbandes wiederherzustellen und/oder schweren Schaden vom Landesverband bzw. der Piratenpartei Deutschland abzuwenden, wird der Landesvorstand darüber befinden.


  • Frage 3: Immer wieder ist davon zu lesen, das andere Mitglieder für den Rücktritt des Regionalvorstandes verantwortlich wären. Nach meiner Erinnerung gab es zwar einen Abwahlantrag, jedoch hat sich meines Wissens nach der Vorstand dazu entschieden, sich der Abwahl nicht zu stellen sondern im Vorfeld zurückzutreten. Was selbstverständlich das gute Recht eines jeden ist. Für mich und mein Rechtsempfinden ist der Vorstand ohne Nötigung und nach freier Entscheidung zurückgetreten. Teilt der Landesvorstand diese Einschätzung? Wie gedenkt der LaVo mit den Anschuldigungen des Herren der Mitverantwortlichkeit am Rücktritt gegen Mitglieder des Landesverbandes umzugehen?
Noch während des Schreibens dieser Anfrage, wurde mir ein Tweet zugesandt, in dem das angebliche "Opfer" der zurückgetretene 1V des RV Dos verkündet, das eine "Palastrevolte" schon laufen würde. Auch hier dürfte sich ganz klar zeigen, der Kronprinz des Herren 1V aus dem RV West ist keineswegs das "Opfer" sondern aller Wahrscheinlichkeit nach viel mehr ein Täter.
Dem Herren und seinen Anfragen und Anträgen geht es seit vielen Jahren offensichtlich um die Zersplitterung des Landesverbandes. In unzähligen Verfahren und Streitigkeiten wie im Wiki überprüfbar ist.
  • Antwort: Der Landesvorstand kommentiert keine Spekulationen und/oder Gerüchte. Da einige Mitglieder des Landesvorstandes bei der entsprechenden Sitzung des ReVo DOS anwesend waren, konnten sie sich ein eigenes Bild machen, ob eine entsprechende Rücktrittserklärung spontan oder bereits vorbereitet war.


  • Frage 4: Wann hat der Landesvorstand vor diesem Treiben ein Ende zu setzen? Wann gedenkt der Landesvorstand das von den Mitgliedern auf dem LPT in Karstädt geforderte Parteiausschlussverfahren beim zuständigen Schiedsgericht zu beantragen?
  • Antwort: Zu dem auf dem LPT 2019.1 in Karstädt Parteiausschlussverfahren hat der Landesvorstand den Beschluss B2020-016 bereits vorab (also vor Veröffentlichung des genehmigten, anonymisierten Protokolls seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17.02.2020) aus Transparenzgründen ins Wiki gestellt. Der o.a. Beschluss des LPT 2019.1 ist aus formalen Gründen hinfällig.
Zu laufenden Verfahren gibt der Landesvorstand grundsätzlich keine Auskunft. Allerdings wird ein Landesvorstand immer dann tätig werden müssen, wenn die Grundsätze der Piratenpartei in Frage gestellt werden und würde sich lieber anderen Aufgaben widmen.


--- Bastian (Diskussion) 11:25, 7. Mär. 2020 (CET) (Landesschatzmeister)