Vorstand/Anfragen/Nr-00269
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Thema: Tagungen des Landesvorstandes
Name: Bastian
Status: neu
Frage
Nach § 19 Absatz 1 der Landessatzung sind Sitzungen des Landesvorstandes unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes parteiöffentlich anzukündigen.
Nach Art. 2 der GO des Landesvorstandes kann die Ladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden.
Seit geraumer Zeit werden die Sitzungen des Landesvorstandes nur noch sehr kurzfristig angekündigt, meistens ohne Tagesordnung. Wenn überhaupt, wir nur kurze Zeit ein Muster-TO in ein Pad gestellt, dass nur wenig über den Inhalt der Vorstandssitzung aussagt.
Wann gedenkt der Landesvorstand wieder zur Verfahrensweise in den vergangenen Jahren zurückzukehren: Einladung in Wiki und per Mail mit aussagefähiger Tagesordnung 7 Tage vor dem Termin? Dies gilt sinngemäß auch für „Arbeitssitzungen“.
Antwort
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