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Vorstand/Antrag/2012-036

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Nummer: Vorstand/Antrag/2012-036

Datum: 27.06.2012

Gliederung: RV Südbrandenburg

Antragsteller: RicoB CB

Termin für Sitzung: 02.07.2012

Status: angenommen

Antrag

Einreichung von Anträgen zu Landesparteitagen

Antragsbegehren

Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg stellt verbindlich fest:
  1. Anträge zu Landesparteitagen gelten als eingereicht, wenn sie dem Vorstand in Textform zugegangen sind. Folgende Möglichkeiten zur Einreichung von Anträgen bestehen:
  1. Anträge können in die Antragsfabrik zum entsprechenden Landesparteitag im Landeswiki der Piratenpartei Brandenburg eingestellt werden. Hierfür ist ein Account im Landeswiki der Piratenpartei Brandenburg notwendig. Sie gelten ausschließlich als eingereicht, wenn das Feld "Eingereicht = XX.XX.XXXX" mit dem entsprechenden Datum ausgefüllt ist.
  2. Anträge können per Post an "Piratenpartei Brandenburg, Landesgeschäftsstelle, Am Bürohochhaus 2-4, 14478 Potsdam" eingereicht werden. Der fristgemäße Eingang wird von einem Mitglied des Landesvorstandes oder einem Betreuer der Landesgeschäftsstelle bestätigt.
  3. Anträge können per E-Mail an vorstand@piratenbrandenburg.de eingereicht werden. Der fristgemäße Eingang wird von einem Mitglied des Landesvorstandes bestätigt.
  4. Anträge können per Fax an (0331) 6475 8964 eingereicht werden. Der fristgemäße Eingang wird von einem Mitglied des Landesvorstandes oder einem Betreuer der Landesgeschäftsstelle bestätigt.
  1. Diese Regelung gilt bis auf Widerruf für alle Landesparteitage der Piratenpartei Brandenburg.

Antragsbegründung

Es sollte klar definiert werden, auf welchen Wegen Anträge zu Landesparteitagen eingereicht werden können. Der vergangene Beschluss definierte dies leider nur für den Landesparteitag 2012.1 - daher soll nun ein "Vorratsbeschluss" für alle kommenden Landesparteitage gefasst werden, der natürlich jederzeit für nichtig erklärt oder geändert werden kann.

Bemerkung

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Unterstützer

  1. ???
  2. ...

Gegner

  1. ???
  2. ...