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Vorstand/Antrag/A2020-004

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Nummer: A2020-004

Datum: 12.02.2020

Gliederung: RV Westbrandenburg

Antragsteller: Andreas Schramm

Termin für Sitzung: 13.02.2020

Status: abgelehnt

Antrag

Drohne gehört in die Landesgeschäftsstelle

Antragsbegehren

Der Landesvorstand möge beschließen,

1. die Drohne des Landesverbandes wird in der Landesgeschäftsstelle stationiert.
2. der Landesschatzmeister wird beauftragt, die Drohne des Landesverbandes bei Riccardo Popp unverzüglich herauszuverlangen und dafür Sorge zu tragen, dass sie in der Landesgeschäftsstelle stationiert wird.

Antragsbegründung

Aus der Beantwortung der Anfrage Nr. 00219 (Ziffer 5) geht hervor, dass sich die im Eigentum des Landesverbandes befindende Drohne aktuell bei Riccardo Popp befindet.

Grundsätzlich gehört Eigentum des Landesverbandes nicht in die Hände Dritter, da die Gefahr besteht, dass es dort zu Pfändungen kommen kann und der Landesverband dann zusehen muss wie er wieder an sein Eigentum gelangt. Da die Drohne auch unproblematisch in der LGS aufbewahrt werden kann, ist sie dort zu stationieren.

Bemerkung

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Unterstützer

  1. ???
  2. ...

Gegner

  1. ???
  2. ...