Vorstand/Antrag/A2025-008
Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen
Nummer: A2025-008
Datum: 25.01.2025
Gliederung: RV Westbrandenburg
Antragsteller: Andreas Schramm
Termin für Sitzung: 12.02.2025
Status: abgelehnt
Antrag
Nutzung der Plattform "X"Antragsbegehren
Der Landesvorstand fordert sämtliche Funktionsträger im Landesverband auf, unverzüglich die finanzielle Unterstützung von Elon Musk und seiner Plattform X einzustellen.Antragsbegründung
Zu den Werten der Piratenpartei gehört die antifaschistische Einstellung. Dies wird in § 1 der Satzung deutlich. Dort heißt es:"Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab."
Der Betreiber der Plattform X unterstützt mit der AfD offen eine im Kern faschistische Partei und ist zuletzt bei der Einführung des amerikanischen Präsidenten Trump in sein Amt mit Nazi-Gesten aufgefallen. Zur AfD hat die Piratenpartei aus guten Gründen einen Unvereinbarkeitsbeschluß -> siehe angenommener Antrag zum BPT 2013.1/X032. Damit steht Elon Musk mit seiner Einstellung und seinem Handeln diametral den Werten der Piratenpartei entgegen. Eine (weitere) finanzielle Unterstützung von Elon Musk und seiner Plattform X wirft ein schlechtes Licht auf die Piratenpartei.
Gleichwohl gibt es im Landesverband Brandenburg offenkundig Funktionsträger, dies sogar im Landesvorstand, welche Elon Musk undseine Plattform X weiterhin finanziell unterstützen. Dies ist daran zu erkennen, dass deren Accounts auf X einen blauen Haken haben. Den blauen Haken bekommt nur wer hierfür bei X / Elon Musk ein Abo abschließt und an X / Elon Musk Geld bezahlt. Der Preis variert nach Basis, Premium oder Premium + Tarif.
Unabhängig von der Art des Abos, ist jegliche weitere Finanzierung von X / Elon Musk durch Funktionsträger der Piratenpartei nicht angezeigt.
Bemerkung
Antrag aus dem OTRS #1082394 übertragenUnterstützer
{{{mitzeichner}}}Gegner
{{{gegner}}}
Begründung
Es steht dem Landesvorstand nicht zu, Personen vorzuschreiben, welche soziale Medien sie nutzen und in welcher Weise sie dies tun.