Vorstand/Antrag/A2025-009
Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen
Nummer: A2025-009
Datum: 28.01.2025
Gliederung: RV Westbrandenburg
Antragsteller: Andreas Schramm
Termin für Sitzung: 12.02.2025
Status: abgelehnt
Antrag
BeauftragungAntragsbegehren
Der Landesvorstand möge beschließen:1. Der Landesvorstand beauftragt jemand, um die Flut an Anfragen und Anträgen zu bearbeiten.
2. Zur Beauftragung zu 1. wird vom Landesvorstand eine Ausschreibung erstellt. Die Ausschreibung wird den Mitgliedern des Landesverbandes Brandenburg bis zur nächsten Sitzung des Landesvorstandes -hilfsweise bis zum 28.02.2025- zugänglich gemacht.
Antragsbegründung
Wie der Landesvorsitzende des Landesverbandes Brandenburg Bastian Krone am 20.01.2025 öffentlich auf seinem Blog mitteilte, hat sich bei ihm die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Landesvorstand jemand beauftragensollte, um "die Flut an Anfragen und Anträgen von unserem Haustroll zu bearbeiten".
Wenn schon die Anfragen und Anträgen einer Person beim Landesvorstand zu einer massiven Überforderung führen, stellt sich die Frage was passiert erst wenn zwei oder sogar noch mehr Mitglieder im Landesverband an den Landesvorstand Fragen oder/und Anträge haben. Dieser bereits jetzt bestehenden massiven Arbeitsüberlastung des Landesvorstandes muss unbedingt vorgebeugt werden! Daher sollte der Vorschlag des Landesvorsitzenden Bastian unbedingt aufgegriffen und eine Ausschreibung durchgeführt und den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
Bemerkung
Antrag aus dem OTRS #1082454 übertragenUnterstützer
{{{mitzeichner}}}Gegner
{{{gegner}}}
Begründung
Es obliegt dem Vorstand selbst, an ihn gerichtete Anfragen und Anträge zu bearbeiten. Dies ist auch problemlos möglich, sofern alle Mitglieder die gebotene Ernsthaftigkeit beim Stellen von Anfragen und Anträgen einhalten und das Mittel der Anfragen bzw. Anträge nur in der Sache, und nicht als Mittel innerparteilicher Auseinandersetzung verwenden.