Vorstand/Antrag/A2025-011
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Nummer: A2025-011
Datum: 29.01.2025
Gliederung: RV Westbrandenburg
Antragsteller: Andreas Schramm
Termin für Sitzung: 12.02.2025
Status: abgelehnt
Antrag
Einverständnis des LaVo mit Veröffentlichung Schriftstücke SchiedsgerichtAntragsbegehren
Ahoi werter Landesvorstand,ich stelle nachfolgende Anfrage an den Landesvorstand:
I.
Beim Bundesschiedsgericht läuft ein Berufungsrechtsstreit des RV West gegen den Landesverband (vertreten durch den Landesvorstand) zur restlichen Aufhebung des Beschlusses des Landesvorstandes B2024-021. Nachdem das Föderale Schiedsgericht den vorbezeichneten Beschluss des Landesvorstandes bereits weitreichend aufgehoben hatte, behauptet der Landesvorsitzende für den Landesvorstand nunmehr im Berufungsverfahren, dass es den RV West (rechtlich) gar nicht gibt und unterstellt dem RV West zudem auch noch -wahrheitswidrig- Prozessbetrug. Der Landesvorstand bestreitet, derartige Aussagen getätigt zu haben.
II.
Ich stelle für die nächste Sitzung des Landesvorstandes nachfolgenden Antrag:
Der Landesvorstand beschließt sein Einverständnis mit der Veröffentlichung der Schriftstücke des Landesvorstandes im o.g. Rechtsstreit zu Ziffer I.
Antragsbegründung
Transparenz. Die Mitglieder haben auf dieser Basis die Möglichkeit sichselber ein Bild von den Ausführungen des Landesvorstandes im schiedsgerichtlichen Verfahren zu machen.
Bemerkung
Antrag aus dem OTRS #1082478 übertragen Die unter I gegebene Anfrage wird gesondert behandelt und ist hier allein aus Verständnisgründen aufgeführtUnterstützer
{{{mitzeichner}}}Gegner
{{{gegner}}}
Begründung
Die Veröffentlichung während des laufenden Verfahrens widerspricht der Schiedsgerichtsordnung und erfordert grundsätzlich auch das Einverständnis des Schiedsgerichtes. Diese kann erst nach Abschluss des Verfahrens gewährt werden.