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Vorstand/Beschluss/2010-027

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Thema: Landesparteitag 2011.1 (v2)
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 16.12.2010
Status: abgelehnt

Thema: Umlaufbeschluss Landesparteitag 2011.1 (v2)

Der Landesvorstand möge beschließen:

1. Der Landesparteitag 2011.1 findet am Samstag, den 05.02.2011, und Sonntag, den 06.02.2011 in Cottbus statt. Der Landesparteitag entscheidet am 05.02.2011, ob die Fortsetzung am 06.02.2011 notwendig ist.

2. Der Beschluss 2010-017 ("Einberufung Satzungs- und Programmparteitag in Cottbus zum 22.01.2011") des Landesvorstandes wird aufgehoben.

3. Der Landesvorstand legt folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen fest und kommuniziert diese unverzüglich über die gängigen Medien: Anträge zu Satzungsänderungen: Fr. 28.01.2011, 23:59 Uhr Anträge zu Programmänderungen: Fr. 28.01.2011, 23:59 Uhr Sonstige Anträge: Fr. 28.01.2011, 23:59 Uhr Anträge, die mit der Einladung versendet werden sollen: 06.01.2011, 23:59 Uhr

4. Die Einladung per E-Mail erfolgt spätestens zum 08.01.2011, die Einladung per Post spätestens zum 15.01.2011. Per Post werden die Mitglieder eingeladen, die den Empfang der E-Mail nicht bestätigt haben.

Begründung

Zu 3. und 4.: Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vor Beginn des Parteitags versendet werden. In der Einladung müssen die bis dahin eingereichten Anträge ersichtlich sein. Könnte man aber nur Anträge einreichen, bevor der Landesvorstand die Einladung verschickt hat, würde die entsprechende Antragseingangsfrist schon recht lange vor dem Landesparteitag enden. Es sollte aber möglichst lang möglich sein, Anträge zu stellen und die Einladung nicht zu spät versendet werden. Daher wird die Einladung mit einem Hinweis versehen, wo auch nach der Einladung noch Anträge veröffentlicht werden. In dieser „Antragsfabrik“ müssen alle Anträge, die behandelt werden sollen, spätestens 5 Tage vor Beginn des Landesparteitags (gemäß Landessatzung §1.6.2 (2), 6. Satz) veröffentlicht sein.

Anmerkung

Die Frist endete Samstag, den 18.12.2010, um 19:27 Uhr.

Abstimmung

Markus: nicht abgestimmt
Holger: nicht abgestimmt
Eik: dagegen
Sebastian P.: dagegen
Oliver: nicht abgestimmt
Sven: nicht abgestimmt

Ergebnis

Beschluss: abgelehnt

Der Landesvorstand hat stattdessen 2010-028 angenommen.