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Vorstand/Beschluss/2012-006

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Thema: Stellvertretende Übernahme der Einziehung der Mitgliedsbeiträge 2012 für Gliederungen des LV Brandenburg
Name: Beschlussvorlage
Datum: 06.01.2012
Status: angenommen

Stellvertretende Übernahme der Einziehung der Mitgliedsbeiträge 2012 für Gliederungen des LV Brandenburg

Der Landesvorstand übernimmt, stellvertretend für die Gliederungsvorstände, die Aufgabe der Entgegennahme und Einziehung der Mitgliedsbeiträge des Jahres 2012 und aus vorhergehenden Zeiträumen der Mitglieder derjenigen Gliederungen des Landesverbandes Brandenburg, die ihm diese Aufgabe durch Beschluss des Gliederungsvorstandes übertragen.

Begründung

Der, den Landesverband vertretende, Landesvorstand ist grundsätzlich nicht mehr für die Einziehung des Mitgliedsbeitrages verantwortlich.

Die einschlägige Satzungsbestimmung in § 2 Abs 4 FinanzO aF, die eine Entrichtung an den Landesverband vorsah, wurde geändert; nunmehr ist gemäß § 5 Abs 4 FinanzO nF. die „für Mitglieder zuständige Gliederung“ zuständig. Dies ist regelmäßig die niedrigste Gliederung. Hieraus ist zu folgern, dass eine Übertragung der Einziehung der Mitgliedsbeiträge an die jeweils niedrigste Gliederungsebene gewollt war. Bekanntermaßen können die Gliederungen diese Aufgabe jedoch mangels Zugriffs auf die Mitgliederdaten und/oder Unterhaltens eines Bankkontos etc. nicht erfüllen.

Daher soll den Gliederungen die Möglichkeit eingeräumt werden, diese Aufgabe durch eigenen Beschluss an den Landesverband zurück zu übertragen.

Die Mitgliedsbeiträge können hiernach wie gehabt per Überweisung an das Konto des Landesverbandes entrichtet werden.

Anmerkung

Vorlage von Nr 75:in spe

Abstimmung

Abstimmung: Beschluss 2012-006
Dafür: Clara, Eik, Sven, Holger, MvG, Andreas, Micha
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: Micha hat an der Abstimmung per Pad teilgenommen.