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Vorstand/Beschluss/2012-061

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Thema: Beauftragung zur Teilnahme an Veranstaltungen und Erstattung von Reisekosten
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 13.06.2012
Status: angenommen

Beauftragung zur Teilnahme an Veranstaltungen und Erstattung von Reisekosten

Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland beschließt: Der Presseverantwortliche der Piratenpartei Brandenburg, RicoB CB, wird beauftragt an folgenden Veranstaltungen der Piratenpartei Deutschland teilzunehmen. Die erstattungsfähigen Kosten werden dem Beauftragten des Landesvorstandes gemäß Reisekostenordnung erstattet, sobald die Anträge auf Erstattung von Reisekosten vorliegen:

  • eintägiger Landesparteitag 2012.1 der Piratenpartei Brandenburg (23.06.2012 in Luckenwalde); zusätzlich im Voraus ein Tag zur Anreise und Unterstützung beim Aufbau
  • zweitägiger Landesparteitag 2012.2 der Piratenpartei Brandenburg (18.08.2012 und 19.08.2012 in Eberswalde); zusätzlich im Voraus ein Tag zur Anreise und Unterstützung beim Aufbau
  • zweitägige Aufstellungsversammlung der Piratenpartei Brandenburg (Termin und Ort noch nicht bekannt); zusätzlich im Voraus ein Tag zur Anreise und Unterstützung beim Aufbau
  • zweitägiger Bundesparteitag 2012.2 der Piratenpartei Deutschland (24.11.2012 und 25.11.2012 in Bochum); zusätzlich im Voraus ein Tag zur Anreise

Begründung

Die Teilnahme des Presseverantwortlichen der Piratenpartei Brandenburg an den genannten Veranstaltungen ist erforderlich, um im Namen des Landesverbandes als Presseverantwortlicher seiner Tätigkeit nachzugehen. Der Aufgabenbereich bei den genannten Veranstaltungen besteht insbesondere in der Organisation beziehungsweise Unterstützung der Presse-Betreuung und der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen dieser Veranstaltungen.

Anmerkung

  • Frist: 48 Stunden
  • Beginn: 20:45 Uhr - 13.06.2012
  • Ende: 20:44 Uhr - 15.06.2012

Abstimmung

Abstimmung: Vorstand/Beschluss/2012-061
Dafür: Micha, Clara, Eik, MvG
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt: Holger, Sven
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine