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Vorstand/Beschluss/2013-013

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Thema: Ordnungsmaßnahme gegen Mitglied
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 12.02.2013
Status: angenommen

Thema: Ordnungsmaßnahme gegen Mitglied

Der Vorstand möge beschließen: Gegen das Mitglied [Name dem Vorstand bekannt] wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt. Art und Umfang der Ordnungsmaßnahme liegen im Ermessen des Landesvorstandes.

Vor Verhängung der Ordnungsmaßnahme wird dem Mitglied gemäß §6(3) der Landessatzung eine Anhörung gewährt.

Ergänzend zu den Ordnungsmaßnahmen gemäß §6(1) wird der Vorstand prüfen ob ergänzende Maßnahmen als angemessen betrachtet werden und ggfs. verhängen.


Begründung

Das Mitglied hat mglw. gegen Grundsätze und/oder Ordnung der Piratenpartei verstoßen. Kommt der Vorstand nach Prüfung des Sachverhaltes zu dem Schluss dass dies zutrifft, soll zur Wiederherstellung und Wahrung der innerparteilichen Ordnung eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden.


Abstimmung

Auszug aus dem Protokoll aus der Vorstandssitzung: "Die Mehrheit des Landesvorstands schlägt folgende Ordnungsmaßnahme vor: Verweis. Desweiteren wird beantragt das Mitglied auf den Mailinglisten des Landesverbandes für drei Monate zu sperren. Die Sperrung tritt erst in Kraft, wenn eine Klärung vor dem Schiedsgericht erfolgt ist."

Abstimmung über die OM Verweis:

Abstimmung: Vorstand/Beschluss/2013-013 - Abstimmung über die OM Verweis
Dafür: Eik, Veit, Nadine, Clara
Dagegen:
Enthaltung: Thomas
nicht abgestimmt: Micha, Holger
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine

Abstimmung über die Sperrung ML (nach Rechtskraft SG)

Abstimmung: Vorstand/Beschluss/2013-013 - Abstimmung über die Sperrung ML (nach Rechtskraft SG)
Dafür: Veit, Nadine, Eik, Clara
Dagegen: Thomas
Enthaltung:
nicht abgestimmt: Micha, Holger
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine