Vorstand/Beschluss/2016-020
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Thema: Rechtsmittelverfahren (Urteil und Beschluss zu: LSG-HE 2015-11-26)
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 05.06.2016
Status: angenommen
Rechtsmittelverfahren (Urteil und Beschluss zu: LSG-HE 2015-11-26)
Der Landesvorstand möge beschließen:
Gegen den Beschluss des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 26.05.2016 (LSG-HE 2015-11-26) sowie das Urteil des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 27.05.2016 (LSG-HE 2015-11-26), zugegangen jeweils am 28.05.2016, werden Rechtsmittel eingelegt.
Andreas Schramm wird (auch) im Rechtsmittelverfahren mit der Vertretung des Landesparteitages des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland beauftragt.
Begründung
Der Kläger klagt gegen die Mitglieder (Landesparteitag). Vom Landesvorstand ist ein Vertreter zur Rechtsmitteleinlegung sowie weiteren Vertretung vor dem Bundesschiedsgericht zu benennen.
Anmerkung
Abstimmung
Abstimmung: | 2016-020 |
Dafür: | Raoul, Oliver, Jens, Andreas |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | Thomas |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |