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Vorstand/Beschluss/2016-034

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Thema: Erstattung von Reisekosten an Mitglieder des Landesvorstandes
Name: Umlaufbeschluss; Antragsteller Thomas L.
Datum: 12.07.2016, Dauer 48h, Beginn 10.00 Uhr
Status: angenommen

Thema: Erstattung von Reisekosten an Mitglieder des Landesvorstandes

Der Landesvorstand möge beschließen: Mitglieder des Landesvorstandes können Reisekosten, die durch die Ausführung des Vorstandsamtes bzw. durch die Vertretung des Landesverbandes bei Parteiveranstaltungen entstehen, bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Person und Kalenderjahr gegenüber dem Landesverband geltend machen.

Es gelten die Reisekostenrichtlinien der Piratenpartei.

Wird der maximale Erstattungsbetrag im Kalenderjahr für den gesamten Vorstand nicht erreicht, so können, wenn einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern erstattungsfähige Reisekosten entstanden sind, die den individuellen Höchstbetrag übersteigen, diese bis zur Erreichung der maximalen Gesamterstattungssumme, ggf. anteilig, geltend gemacht werden.

Reisekosten, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an Landestreffen, Marinas und Parteitagen entstehen, sind nur dann erstattungsfähig, wenn Einzelbeschlüsse des Vorstandes zur Kostenübernahme vorliegen. Aufwendungen, die durch diese Regelung nicht abgedeckt sind, können auf Antrag durch Einzelbeschlüsse erstattet werden.

Begründung

Vorstandsmitglieder haben sehr hohe Aufwendungen, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Das kann im Einzelfall zu unzumutbaren Härten führen.

Erstattungsfähig sollen ohne Genehmigung per Einzelbeschluss alle in Zusammenhang mit der Ausübung des Vorstandsamtes entstehenden Reisekosten sein.

Beispielsweise seien genannt:

Teilnahme an politischen Veranstaltungen, Seminaren und Schulungen; Vorstandssitzungen; Betreuung der Landesgeschäftsstelle, Treffen mit anderen politischen Parteien auf Vorstandsebene.

Anmerkung

Voraussichtlich erforderliches Budget je Haushaltsjahr: Durch den Beschluss entstehen bei fünf Vorstandmitgliedern jährliche Kosten in Höhe bis zu 1.500 Euro.

Abstimmung

Abstimmung: 2016-034
Dafür: Guido; Frank; Thomas B.; Thomas L.; Oliver
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine