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Vorstand/Beschluss/B2021-007

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Thema: Beauftragung für die Unterstützung des kommissarischen Landesschatzmeisters
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 14.01.2021
Status: abgelehnt

Beauftragung für die Unterstützung des kommissarischen Landesschatzmeisters

Der kommissarische Landesvorstand möge beschließen, Sebastian Krone bis zu einer anderweitigen Entscheidung bzw. bis zur Neuwahl des Landesvorstandes als Verantwortlichen für die nachfolgend genannten Aufgaben zu beauftragen:

  • Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge erfassen bzw. zu veranlassen und die Belege zeitnah an die Bundesbuchhaltung weiterzuleiten.
  • Weiterführung der Dokumentation der Bankkontenstände im Wiki des Landesverbandes - https://wiki.piratenbrandenburg.de/Finanzen/Bankkonto
  • Kassenaufnahme zum 31.12.2020
  • Vorbereitungen für die Erstellung des Rechenschaftsberichtes 2020
  • Vorbereitung der Spendenbescheinigungen für 2020
  • Die Beauftragung wird in enger Zusammenarbeit mit dem kommissarischen Landesschatzmeister erfolgen.
Der kommissarische Landesvorstand möge weiterhin beschließen, Sebastian Krone zu beauftragen, den kommissarischen Landesschatzmeister, falls erforderlich, in Sachen Verwaltung und Finanzen zu unterstützen. Darüber hinaus soll die noch bestehende Einzelverfügungsberechtigung für Sebastian Krone für die Bankkonten des LV zur Erfüllung dieser Tätigkeit, unter der Vorgabe, dass Auszahlungen über 500 Euro der Zustimmung durch den kommissarischen Landesschatzmeister bedürfen, weitergelten.

Begründung

Der Vorstand des Landesverbandes ist seit dem 18.12.2020 gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 der Landessatzung handlungsunfähig, da mehr als die Hälfte seiner Mitglieder zurückgetreten sind. Der Bundesvorstand hat daraufhin gemäß § 18 Abs. 2 der Landessatzung einen kommissarischen Vorstand bestellt, der die Geschäfte des Landesverbandes bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes führt. Bekanntlich ist die Durchführung eines Landesparteitages unter den derzeitigen Bedingungen quasi unmöglich. Aktuell wird an Lösungsmöglichkeiten gearbeitet. Dem kommissarischen Landesvorstand ist sehr daran gelegen, die Neuwahl des Landesvorstandes so bald als möglich in die Wege zu leiten.

Wie Sebastian Krone in seinem Schreiben an den Bundesvorstand vom 18.12.2020 erklärte, wird er sich wahrscheinlich nicht zur Wiederwahl zum Schatzmeister stellen. Ihm ist allerdings an einer geordneten Übergabe der Aufgaben an den neuen Schatzmeister gelegen. Er sicherte auch zu, die Finanzen im Januar 2021 abzurechnen und die Unterlagen dann vollständig der Bundesbuchhaltung zu übergeben. Bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes müssen aber insbesondere die finanziellen Angelegenheiten des Landesverbandes nahtlos weiterbearbeitet werden. Die Formalien mit komplettem Wechsel der Bankberechtigung und Bankkontenzugänge würden geraume Zeit erfordern, in denen die finanziellen Angelegenheiten, aktuell z.B. die Umstellung des Dauerauftrages an den Vermieter (Zahlbetragsminderung LGS), unerledigt blieben.

Sebastian Krone ist eingearbeitet, hat die erforderliche Bankberechtigung und Bankkontenzugang. Eine Beauftragung durch den kommissarischen Landesvorstand ist ein guter Weg, um der Situation Rechnung zu tragen, und sie so schnell und reibungslos wie möglich zu bereinigen.

Anmerkung

Sebastian Krone wurde über die beabsichtigte Beauftragung informiert. Aus Transparenzgründen wird die Antwort veröffentlicht.

Hallo Thomas,
ich habe von Herrn Bennühr mitgeteilt bekommen, dass ich u.a. für die Fertigstellung der Finanzen beauftragt werden soll.
Der Rechenschaftsbericht 2020 wird wie bekannt nicht vom Schatzmeister erstellt, sondern von der Bundesbuchhaltung, die Kosten hierfür übernimmt der Landesverband, daher möchte ich nicht mit diesen belastet werden.
Die Befugnis zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen müsste ich erst mit meinem Anwalt bzw. dem Finanzamt abklären, da es hier sehr strenge Vorgaben gibt und die Verletzung unter Strafandrohung stehen. Dies ist aber nicht zeitkritisch.
Für die Erfassung der Zahlungsbewegungen und Veröffentlichung im Wiki ist naturgemäß der Zugang zur Post im Original notwendig. Es kann nicht sein, dass diese von Dritten abgeholt und weggenommen wird.
Dass eine "Kassenaufnahme zum 31.12.2020" erfolgen muss, ist nicht erwähnenswert, sondern Bestandteil der Vorbereitung des ReBe.
Die anderen Gliederungen sind aufgefordert, Ihrerseits alle Unterlagen zu 2020 bis zum 31.03.2020 einzureichen.
Die Übermittlung der Finanzunterlagen an die Bundesbuchhaltung erfolgt nicht zeitnah, sondern maximal quartalsweise. Das hat auch einen Grund.
Im Übrigen liegen die Unterlagen in einem verschlüsselten Container und die Bundesbuchhaltung bedient sich von dort selbst. Da muss nichts "übermittelt" werden.
Ich wäre unter folgenden Bedingungen bereit, eine Beauftragung anzunehmen:
1. Ich berichte ausschließlich Dir.
2. Ich möchte weder mit Herrn Thomas Bennühr, noch Frau Katrin Körber oder Herrn Guido Körber in irgendeiner Weise zu tun haben; weder mündlich noch schriftlich noch über DMs. Hier ist das Konfliktpotential zu hoch und daher untragbar.
3. Die Beauftragung erfolgt zumindest einmütig.
4. Der Zugang zum OTRS für die Queues Finanzen, Mitglieder und Allgemeines wird für mich wiederhergestellt und ich bekomme den Zugang zu _meinen_ Tickets.
5. Der sogenannte kommissarische Landesvorstand schließt bis zur Neuwahl keine neuen Verträge für den Landesverband ab und hält die gleichen Transparenzkriterien ein, wie der auf dem LPT 2019.1 gewählte Vorstand.
Diese Bedingung stehen nicht zur Diskussion.
Viele Grüße

Sebastian Krone aka "Bastian"


Abstimmung

Abstimmung: Beauftragung für die Unterstützung des kommissarischen Landesschatzmeisters
Dafür: keiner
Dagegen: Thomas B., Katrin, Thomas N.Jeannette
Enthaltung: Dirk
nicht abgestimmt: keiner
Ergebnis: abgelehnt
Bemerkung: keine