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Wahlen/Landtagswahl 2019/Plakatierung/TF

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Genehmigung der Plakatierung

Bitte eintragen wer bei einer Gemeinde anfragt BEVOR angefragt wird.

In der ersten Runde finden wir erst mal die Regel und Formalitäten in jeder Gemeinde heraus. Danach planen wir und dann starten wir die Anträge.


Ort / Amt

Wer kümmert sich? Antragsform Antrag an Wen? Antragstellg. ab: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Antrag gestellt: Plakatiert
Gemeinde am Mellensee TheBug 20 Genehmigung
Stadt Baruth/Mark TheBug 44 Maximalzahl pro Ortsteil beachten Genehmigung
Gemeinde Blankenfelde/Mahlow TheBug 50 Angeblich Aufkleber, wurden aber nicht mitgeschickt Genehmigung
Gemeinde Großbeeren TheBug 15.07.2019
Stadt Jüterbog TheBug 100 Teile ausgeschlossen, siehe Lageplan Genehmigung
Lageplan
Stadt Luckenwalde TheBug 30 Positionen Siehe Genehmigung Genehmigung
Stadt Ludwigsfelde TheBug 30 Max. 2 Plakate pro Laterne Genehmigung
Gemeinde Niedergörsdorf TheBug 30 Genehmigung
Gemeinde Nuthe-Urstromtal TheBug Nach Ortsteil, siehe Genehmigung Genehmigung
Gemeinde Rangsdorf TheBug Genehmigung
Stadt Trebbin TheBug 30 Einige Straßen ausgenommen, siehe Genehmigung Genehmigung
Stadt Zossen TheBug 15.07.2019
Amt Dahme/Mark TheBug max. 100 Positionen Siehe Genehmigung für Aufteilung Genehmigung
Lageplan