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Thema: "Vergleich" vom 10.11.2017
Name: Andreas Schramm
Status: neu
Frage
Am 10.11.2017 wurde im Namen des Landesverbandes ein "Vergleich" beim Landesschiedsgericht geschlossen. Grundsätzlich spricht nichts gegen die vergleichsweise Beilegung eines Rechtsstreites. Dieser Vergleich entspricht allerdings nicht der Sach- und Rechtslage wie sie das Bundesschiedsgericht zuvor festgestellt hat, er ist aus meiner Sicht schlichtweg unterirdisch. Eine Rücksprache des Landesvorstandes zur Sach- und Rechtslage hat es mit mir als (vormaligen) langjährigen Vertreter des Landesverbandes nicht gegeben. Informationen wurden augenscheinlich nur beim Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners eingeholt.
Meine Frage nun: Wer vom Landesvorstand übernimmt die Verantwortung für den beim Schiedsgericht geschlossenen "Vergleich"?
Antwort
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