Archiv/AG Satzung/Protokolle/2010-12-15: Unterschied zwischen den Versionen
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===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters=== | ===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters=== | ||
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*Das Protokoll wird | *Das Protokoll wird gemeinsam geführt. | ||
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§ xx Arbeitsgemeinschaften | § xx Arbeitsgemeinschaften | ||
*(1) Im Landesverband Brandenburg können Arbeitsgemeinschaften, die Parteiausschüsse gem. § 12 Parteiengesetz sind, gebildet werden. Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Piraten und/oder engagierten Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen. Sie hat mindestens drei Mitglieder. | |||
(1) Im Landesverband Brandenburg können Arbeitsgemeinschaften, die Parteiausschüsse gem. § 12 Parteiengesetz sind, gebildet werden. | |||
( | *(2) Arbeitsgemeinschaften können von Parteimitgliedern frei gegründet werden. Nicht-Mitglieder können in den Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten und haben in diesen ausschließlich aktives Wahlrecht. Eine Arbeitsgemeinschaft hat Antrags- und Rederecht in allen Organen des Landesverbandes Brandenburg, beim Schiedsgericht nur, wenn sie Partei ist. | ||
:Zu den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften gehören je nach Zweckbestimmung | |||
:*die Förderung der Absichten und Ziele der Piratenpartei, | |||
:*die Übernahme von Dienstleistungen für die Piratenpartei, | |||
:*die Förderung der Meinungsbildung innerhalb der Piratenpartei, | |||
:*die Anforderung und Koordination von Ressourcen für die AG von der Piratenpartei, insbesondere des Landesverbandes Brandenburg. | |||
( | *(3) Die Arbeitsgemeinschaften wählen jeweils ihre bis zu drei Koordinatoren auf die Dauer von einem Jahr. Bis zur Neuwahl bleiben die Koordinatoren im Amt. Die Aufgaben der Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft sind: | ||
:*die Sammlung und gegebenenfalls. die Gestaltung von Arbeitsergebnissen der Arbeitsgemeinschaften und deren Kommunikation, | |||
:*die administrative Koordination der Arbeitsgemeinschaft, | |||
:*die Anforderung und Inanspruchnahme der Ressourcen der Piratenpartei, | |||
:*die organisatorische (nicht inhaltliche) Abstimmung der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften untereinander. | |||
( | *(4) Näheres regelt eine Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft, die mit 2/3 der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen wird. | ||
*(5) Die Finanzmittel der Arbeitsgemeinschaften werden durch den Landesschatzmeister treuhändisch verwaltet, der auch die Abrechnung nach PartG übernimmt. | |||
*(6) Eine Arbeitsgemeinschaft gilt als aufgelöst, wenn sie weniger als drei Mitglieder hat. Eventuelle Finanzmittel fallen der Kasse des Landesverbandes zu. | |||
*konsent. | |||
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http://wiki.piratenbrandenburg.de/Satzung/Landessatzung/Entwurf_SAG | |||
*Die Arbeiten werden im Wiki fortgesetzt. | |||
*Die Änderungen sind konsent. | |||
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* Vorschlag weitere Sitzungen: | * Vorschlag weitere Sitzungen: | ||
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:29.12.2010 Deadline Ergänzungen (Antragsabgabe) | :29.12.2010 Deadline Ergänzungen (Antragsabgabe) | ||
===TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung=== | ===TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung=== | ||
:Die nächste Sitzung findet am | :Die nächste Sitzung findet am 22.12.2010 um 21.00Uhr statt. | ||
:Die Sitzung wurde um | :Die Sitzung wurde um 00:00 Uhr geschlossen. | ||
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Aktuelle Version vom 21. Februar 2018, 09:52 Uhr
Sitzung der AG Satzung am Mittwoch, dem 15.12.2010, 21:00
Mumble-Server: mumble.piratenbrandenburg.de
Pad: http://satzung.piratenpad.de/22
Teilnehmer:
Gäste:
Vorschlag Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung
- Lars eröffnet die Sitzung um 21:04h
TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters
- Lars übernimmt die VL.
- Das Protokoll wird gemeinsam geführt.
TOP 3 Offene Abschnitte
- §22 entfällt
Einbindung der Arbeitsgemeinschaften
§ xx Arbeitsgemeinschaften
- (1) Im Landesverband Brandenburg können Arbeitsgemeinschaften, die Parteiausschüsse gem. § 12 Parteiengesetz sind, gebildet werden. Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Piraten und/oder engagierten Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen. Sie hat mindestens drei Mitglieder.
- (2) Arbeitsgemeinschaften können von Parteimitgliedern frei gegründet werden. Nicht-Mitglieder können in den Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten und haben in diesen ausschließlich aktives Wahlrecht. Eine Arbeitsgemeinschaft hat Antrags- und Rederecht in allen Organen des Landesverbandes Brandenburg, beim Schiedsgericht nur, wenn sie Partei ist.
- Zu den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften gehören je nach Zweckbestimmung
- die Förderung der Absichten und Ziele der Piratenpartei,
- die Übernahme von Dienstleistungen für die Piratenpartei,
- die Förderung der Meinungsbildung innerhalb der Piratenpartei,
- die Anforderung und Koordination von Ressourcen für die AG von der Piratenpartei, insbesondere des Landesverbandes Brandenburg.
- (3) Die Arbeitsgemeinschaften wählen jeweils ihre bis zu drei Koordinatoren auf die Dauer von einem Jahr. Bis zur Neuwahl bleiben die Koordinatoren im Amt. Die Aufgaben der Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft sind:
- die Sammlung und gegebenenfalls. die Gestaltung von Arbeitsergebnissen der Arbeitsgemeinschaften und deren Kommunikation,
- die administrative Koordination der Arbeitsgemeinschaft,
- die Anforderung und Inanspruchnahme der Ressourcen der Piratenpartei,
- die organisatorische (nicht inhaltliche) Abstimmung der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften untereinander.
- (4) Näheres regelt eine Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft, die mit 2/3 der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen wird.
- (5) Die Finanzmittel der Arbeitsgemeinschaften werden durch den Landesschatzmeister treuhändisch verwaltet, der auch die Abrechnung nach PartG übernimmt.
- (6) Eine Arbeitsgemeinschaft gilt als aufgelöst, wenn sie weniger als drei Mitglieder hat. Eventuelle Finanzmittel fallen der Kasse des Landesverbandes zu.
- konsent.
TOP 4 Verschiedenes
- Gemeinsame Lesung
http://wiki.piratenbrandenburg.de/Satzung/Landessatzung/Entwurf_SAG
- Die Arbeiten werden im Wiki fortgesetzt.
- Die Änderungen sind konsent.
TOP 5 Verschiedenes
- Vorschlag weitere Sitzungen:
- 22.12.2010 Finish
- 29.12.2010 Deadline Ergänzungen (Antragsabgabe)
TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung
- Die nächste Sitzung findet am 22.12.2010 um 21.00Uhr statt.
- Die Sitzung wurde um 00:00 Uhr geschlossen.
