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Aktuelle Version vom 10. Oktober 2024, 21:24 Uhr
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Nummer: 62
Beschlossen am: 27.09.2020
Status: überarbeiten
Transparenz im Strommarkt
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass gesetzlich vorgeschrieben wird, dass die Stromkunden über die tatsächliche Zusammensetzung des Strompreises informiert werden. Dazu soll auf den Stromrechnungen nicht nur pauschal ausgewiesen werden, welchen Anteil Netzentgelte und EEG-Umlage haben, sondern auch wie sich diese zusammensetzen. Die Netzentgelte sind aufzuschlüsseln nach dem Anteil, der durch die Befreiung großer Verbraucher von diesen Kosten entsteht, dem Anteil, der durch Netzeingriffe verursacht wird, die durch Stromhandel über physikalisch nicht mögliche Strecken notwendig werden. Die EEG-Umlage ist aufzuschlüsseln in die tatsächlichen Einspeisevergütungen und Direktvermarktungsprämien, sowie den Anteilen, die durch den Börsenpreiseffekt (Verdrängung der EE an die Strombörse durch Überkapazitäten von fossilen Anlagen) und die weitgehende Befreiung von Großverbrauchern von der EEG-Umlage entstehen. Diese Zahlen sind prozentual und als absoluter Betrag auf der Rechnung auszuweisen. Dazu muss auf der Rechnung eine Erklärung enthalten sein, die die tatsächlichen Ursachen für diese Kosten benennen.
Begründung
Der Strommarkt ist intransparent und es werden Kosten politisch gewollt erzeugt. Dadurch wird der Eindruck erweckt, dass die Energiewende teuer wäre, obwohl sie tatsächlich eine Senkung der Stromgestehungskosten bewirkt.
Anmerkung
Teilweise veraltet, da u.a. die EEG-Umlage nicht mehr existiert.