Vorstand/Beschluss/2014-084: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. November 2014, 09:52 Uhr
Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen
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Thema: Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme
Name: Umlaufbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 17.11.2014, Laufzeit: 48h, Beginn: 18.30 Uhr
Status: angenommen
Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme
Der Landesvorstand möge beschließen: Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet.
Begründung
Die Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist die Begründung nicht öffentlich zu machen.
Anmerkung
Guten Morgen! 1. S.a. meine E-Mail von soeben. 2. Es fehlt eure rechtsverbindliche Papierpost. 3. Es fehlt ein Protokoll zu diesem Beschluß. 4. Ich führe die Akte auf http://www.budich.org/_pp/lsg-bb/om1484a1.pdf 5. Warum wird nicht die gesamte Basis der brandenburger Parteimitglieder zu eurem Bestrafungs-/Aussperrungs-Anliegen befragt? Natürlich nachdem eine ordentliche Diskussion anhand Fakten und Ursachen (welche der LaVo gerne ausblendet) stattfand. mfG_TB (Diskussion) 10:52, 24. Nov. 2014 (CET)
Abstimmung
| Abstimmung: | 2014-084 |
| Dafür: | Andreas, Jürgen, Micha, Jens |
| Dagegen: | |
| Enthaltung: | |
| nicht abgestimmt: | Mandy, Lutz |
| Ergebnis: | angenommen |
| Bemerkung: | keine |
