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Vorstand/Beschluss/2014-084: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Landesvorstand möge beschließen:
Der Landesvorstand möge beschließen:
Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet.  
Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet.


== Begründung ==
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== Anmerkung ==
== Anmerkung ==
Bitte hier rein oder weglassen! :-)
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== Abstimmung ==
== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Micha, Lutz, Jens, Mandy, Jörg, Andreas, Jürgen -->
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Micha, Lutz, Jens, Mandy, Jörg, Andreas, Jürgen -->
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Aktuelle Version vom 25. November 2014, 10:34 Uhr

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Thema: Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme
Name: Umlaufbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 17.11.2014, Laufzeit: 48h, Beginn: 18.30 Uhr
Status: angenommen

Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme

Der Landesvorstand möge beschließen: Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet.

Begründung

Die Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist die Begründung nicht öffentlich zu machen.

Anmerkung

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

Abstimmung

Abstimmung: 2014-084
Dafür: Andreas, Jürgen, Micha, Jens
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt: Mandy, Lutz
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine