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Vorstand/Arbeitstreffen/2023-01-06: Unterschied zwischen den Versionen

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: Dauer: maximal 90 Minuten, danach Vertagung auf Fortsetzungssitzung
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: [[Benutzer: Riccardo|Riccardo ]] @DerRiccardo
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Aktuelle Version vom 12. Januar 2023, 21:39 Uhr

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen

  ’’’Arbeitssitzung des Landesvorstandes, 06.01.2023

Ort

Mumble BB
Beginn: ...:... Uhr
Pad:https://pad.piratenbrandenburg.de/mypads/?/mypads/group/klavo-vejlzy7/pad/view/arbeitssitzung-2023-01-06-3o9lzcj
Aufzeichnung: https://crew.piraten-nbb.de/index.php/s/YX3aeM5YAN39bNA
Dauer: maximal 90 Minuten, danach Vertagung auf Fortsetzungssitzung

 

Mitglieder des LaVo (Kopiervorlage)

Riccardo @DerRiccardo
Dirk Harder @HarderDi
Thomas Ney @neythomas 
Stefan Günther @schugue
Axel Heidkamp

Teilnehmer

Riccardo @DerRiccardo
Dirk Harder @HarderDi
Stefan Günther @schugue
  • Entschuldigt:
Thomas Ney @neythomas 
  • Gäste:


Tagesordnung

  • TOP 1: Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
  • TOP 2: Formalien der Sitzung
  • TOP 3: Infos und Aktuelle Themen
  • TOP 4: Anfragen an den Landesvorstand
  • TOP 5: Anträge für die Vorstandssitzung
  • TOP 6: Infos
  • TOP 7: Sonstiges
  • TOP 8: Termine der nächsten Arbeitstreffen und Sitzungen
  • TOP 9: Nichtöffentlicher Teil
  • TOP 10: Schließen der Sitzung


Audioaufzeichnung

 
Aufzeichnung: Link folgt

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

  • Beginn des Treffens um 17:39 Uhr
  • Begrüßung durch Riccardo

TOP 2: Formalien der Sitzung

  • Moderation: Riccardo
  • Protokoll: alle
  •  
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung:

TOP 3: Infos und Aktuelle Themen

  • 18.1. Schatzmeisterclub - Vorstand muss noch Fragen entwickeln und Deligierten benennen
  • Klausur und Kassenprüfung 

https://dudle.piratenbrandenburg.de/Klausur_2023/

  • Beauftragung kommissarischer Vorstand RV Süd
  • Rechtliche Vertretung in Sachen alte LGS und Hausverwaltung

Anmerkung Dirk: Bezüglich LGS sollte wir sehen, was, wie wann protokolliert wurde und dann entscheiden 

  • Online Parteitag 2023


TOP 4: TOP 4: Anfragen an den Landesvorstand

TOP 5: Anträge für die Vorstandssitzung

TOP 5.1 Anträge

Antrag kommissarischer Vorstand RV Süd

  • Begründung: 

Diskussion:

Abstimmung:

  • Ja: 
  • Nein:
  • Enthaltung:
  • Ergebnis: 


Antrag A2022-003

  • Verteilung der Mitgliedsbeiträge, der Spenden und der staatlichen Teilfinanzierung im Landesverband Brandenburg

Hiermit wird beantragt, dass die Verteilung der Mitgliedsbeiträge und der staatlichen Teilfinanzierung im Landesverband Brandenburg gesetzes- und satzungskonform erfolgt. Im Einzelnen wird deshalb beantrag, dass a.) Mitgliedsbeiträge entsprechend § 6 des Abschnitts B: Finanzordnung, Unterpunkt B. Mitgliedsbeitrag der Bundessatzung zu verteilen sind b.) Spenden entsprechend § 14 des Abschnitts B: Finanzordnung, Unterpunkt C. Spenden jeder Untergliederung, bei der sie eingegangen sind, ungeteilt zustehen, sofern eine Zweckbindung nichts anderes vorschreibt. c.) der Anteil der staatlichen Teilfinanzierung entsprechend § 15 des Abschnitts B. Finanzordnung, Unterpunkt D. Staatliche Teilfinanzierung ausschließlich dem Landesverband Brandenburg zusteht. Darüber hinaus wird beantragt, dass für die Durchführung von Wahlkämpfen auf kommunaler Ebene auf Antrag von Kandidierenden oder Untergliederungsvorständen ein vom Landesvorstand festzulegender Betrag als Wahlkampfkostenzuschuss an den Antragsteller ausgezahlt wird, sobald Kandidierende benannt und von der Wahlleitung zur Wahl zugelassen wurden.

  • Begründung:

I. Verteilung der Mitgliedsbeiträge § 6 des Abschnitts B: Finanzordnung, Unterpunkt B. Mitgliedsbeitrag der Bundessatzung regelt die Aufteilung des Mitgliedsbeitrags.  Danach ist der Mitgliedsbeitrag vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrages erhält der Bundesverband. Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: 

   Der Landesverband erhält 20%.
   Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%.
   Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%.
   Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. 

Sollte kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Bezirksverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.  Übertragen auf den Landesverband Brandenburg bedeutet dies, dass dem Landesverband 30% zusteht, da es keine Bezirksverbände gibt. Solange es keine Ortsverbände gibt, stehen den Kreisverbänden ebenfalls 30% des Beitrags zu. In Bezug auf die Aufteilung des Mitgliedsbeitrages erlaubt die Bundessatzung in § 9 „Weiterführende Regelungen“ durch die Untergliederungen. Entsprechend weitergehende Regelungen zur Verteilung der Anteile an den Mitgliedsbeiträgen wurden im Landesverband Brandenburg nicht getroffen. Die Aufteilung der Mitgliedsbeiträge im Verhältnis 

   40% Bundesverband
   30% Landesverband
   30% Kreisverband

ist daher abschließend geregelt.

II. Verteilung der Spenden § 14 des Abschnitts B: Finanzordnung, Unterpunkt C. Spenden regelt abschließend, dass jeder Gliederung die bei ihr eingegangenen Spenden ungeteilt zustehen, sofern eine Zweckbindung nichts anderes vorschreibt.  Die durch Spendeneinnahmen beeinflussten Einnahmen aus der staatlichen Teilfinanzierung sind explizit nicht aufgeführt und somit nicht zu berücksichtigen. 

III. Verteilung der staatlichen Teilfinanzierung § 15 des Abschnitts B. Finanzordnung, Unterpunkt D. Staatliche Teilfinanzierung, regelt abschließend die innerparteiliche Verteilung der staatlichen Teilfinanzierung. Gemäß § 15 Absatz 7 werden die nach Abzug aus Absatz 6 verbliebenen Mittel des innerparteilichen Finanzausgleichs nach einem festgelegten Schlüssel an die Landesverbände verteilt. Eine weitergehende Verteilung an Untergliederungen unterhalb der Landesebene ist nach der Bundessatzung nicht vorgesehen.

Gesetzliche Grundlage Rechtliche Grundlage ist § 22 Parteiengesetz „Parteiinterner Finanzausgleich“. Danach haben die Bundesverbände der Parteien für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen.  Dem Parteiengesetzt wird durch § 15 des Abschnitts B. Finanzordnung, Unterpunkt D. Staatliche Teilfinanzierung Rechnung getragen.  Ein gesetzlicher oder satzungsgemäßer Anspruch auf die anteilige Weiterleitung der Mittel aus der stattlichen Teilfinanzierung an Untergliederungen unterhalb der Landesverbandsebene ist nicht gegeben. 

Unabhängig davon kann der zuständige Landesvorstand jedoch im Rahmen der Haushaltsplanung Mittel zur Unterstützung von Untergliederungen, z.B. für Wahlkämpfe auf kommunaler Ebene, einplanen.

Diskussion:

Abstimmung:

  • Ja: 
  • Nein:
  • Enthaltung:
  • Ergebnis: 


TOP 6: Infos

  • Thema Chatkontrolle: wir wollen etwas eigenes machen, Buget mit mehreren anderen LVs steht, Give-aways sind in Arbeit, z.B. Feuerzeuge -> Abfrage an Untergliederung, welcher Bedarf besteht
  • Matrix-Gruppe zur Chatkontrolle ist entstanden, Mitarbeit gerne gesehen
  • Demoplanung für Potsdam wäre ein Idee, am besten in Kooperation mit dem SV Potsdam

TOP 7: Sonstiges

TOP 8: Termine der nächsten Arbeitstreffen und Sitzungen

  • werden auf der Vorstandssitzung festgezurrt

TOP 9: Nichtöffentlicher Teil

  • Behandlung eines Antrages auf OM
  • Thema von Stefan (Landtagswahl)

    

TOP 10: Schließen der Sitzung

  • Schluss der Sitzung 17:54 Uhr