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Positionspapier/17: Unterschied zwischen den Versionen

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Depublizieren wieder abschaffen


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Die Piratenpartei Brandenburg spricht sich gegen das sogenannte "Depublizieren" von Internetinhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Unter Verwendung von Gebührengeldern produzierte Inhalte müssen den Gebührenzahlern zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung gestellt werden können.


Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich zudem dafür ein, dass der entsprechende Passus aus dem Rundfunkstaatsvertrag wieder gestrichen wird.


==Begründung==
Seit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Juni 2009 sind öffentlich-rechtliche Sendeanstalten verpflichtet, einen Großteil ihrer gebührenfinanzierten Sendungen nach 7 Tagen aus dem Internet zu entfernen. Diese erzwungene Informationsvernichtung ist nicht hinzunehmen, zumal die Sendungen von der Allgemeinheit finanziert werden.


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Aktuelle Version vom 5. Oktober 2025, 20:45 Uhr

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Nummer: 17
Beschlossen am: 06.02.2011
Status: übernommen

Depublizieren wieder abschaffen

Die Piratenpartei Brandenburg spricht sich gegen das sogenannte "Depublizieren" von Internetinhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Unter Verwendung von Gebührengeldern produzierte Inhalte müssen den Gebührenzahlern zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung gestellt werden können.

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich zudem dafür ein, dass der entsprechende Passus aus dem Rundfunkstaatsvertrag wieder gestrichen wird.

Begründung

Seit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Juni 2009 sind öffentlich-rechtliche Sendeanstalten verpflichtet, einen Großteil ihrer gebührenfinanzierten Sendungen nach 7 Tagen aus dem Internet zu entfernen. Diese erzwungene Informationsvernichtung ist nicht hinzunehmen, zumal die Sendungen von der Allgemeinheit finanziert werden.