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Vorstand/Beschluss/2014-049: Unterschied zwischen den Versionen

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|Thema = Budget Reisekostenerstattung Plakatierung zur Landtagswahl 2014 in Brandenburg
|Thema = Budget Reisekostenerstattung Plakatierung zur Landtagswahl 2014 in Brandenburg
|Name = Vorstandsbeschluss
|Name = Vorstandsbeschluss
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Der Landesvorstand möge beschließen:
Der Landesvorstand möge beschließen:


    Der Landesvorstand stellt für die Plakatierung zur Landtagswahl ein Budget in Höhe von 1500€ für Fahrtkostenabrechnung zur Verfügung. Mitglieder aus Brandenburg sowie aus anderen Bundesländern, die im Auftrag plakatieren, können die Fahrtkosten gemäß Reisekostenordnung erstattet bekommen, sobald die Anträge auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Spätestens bis zum 30.9.2014 sollten die Anträge auf Erstattung der Reisekosten beim Landesvorstand vorliegen.  
Der Landesvorstand stellt für die Plakatierung zur Landtagswahl ein Budget in Höhe von 1500€ für Fahrtkostenabrechnung zur Verfügung. Mitglieder aus Brandenburg sowie aus anderen Bundesländern, die im Auftrag plakatieren, können die Fahrtkosten gemäß Reisekostenordnung erstattet bekommen, sobald die Anträge auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Spätestens bis zum 30.9.2014 sollten die Anträge auf Erstattung der Reisekosten beim Landesvorstand vorliegen.  


== Begründung ==
== Begründung ==


Der hohe Aufwand im Flächenland Brandenburg soll nicht die Helferinnen und Helfern finanziell belasten (Reisekosten).  
Der hohe Aufwand im Flächenland Brandenburg soll nicht die Helferinnen und Helfern finanziell belasten (Reisekosten).  
== Anmerkung ==
Bitte hier rein oder weglassen! :-)


== Abstimmung ==
== Abstimmung ==
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== Protokoll ==


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siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2014-08-22|22.08.2014]]
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<!-- Kategorien -->
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[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2014]]
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Aktuelle Version vom 23. August 2014, 10:18 Uhr

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Thema: Budget Reisekostenerstattung Plakatierung zur Landtagswahl 2014 in Brandenburg
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 22.08.2014
Status: angenommen

Thema: Reisekostenerstattung Plakatierung zur Landtagswahl

Der Landesvorstand möge beschließen:

Der Landesvorstand stellt für die Plakatierung zur Landtagswahl ein Budget in Höhe von 1500€ für Fahrtkostenabrechnung zur Verfügung. Mitglieder aus Brandenburg sowie aus anderen Bundesländern, die im Auftrag plakatieren, können die Fahrtkosten gemäß Reisekostenordnung erstattet bekommen, sobald die Anträge auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Spätestens bis zum 30.9.2014 sollten die Anträge auf Erstattung der Reisekosten beim Landesvorstand vorliegen.

Begründung

Der hohe Aufwand im Flächenland Brandenburg soll nicht die Helferinnen und Helfern finanziell belasten (Reisekosten).

Abstimmung

Abstimmung: 2014-049
Dafür: Andreas, Lutz, Micha, Jens, Jürgen, Mandy
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt: Jörg
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine

Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 22.08.2014