Vorstand/Beschluss/2016-056: Unterschied zwischen den Versionen
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Fällige Beiträge werden vierteljährlich angemahnt. Nach der dritten erfolglosen Mahnung wird die Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis in die Wege geleitet. Das Mitglied ist mit der dritten Mahnung über die Folgen der Nichtzahlung in Kenntnis zu setzen. | <s>Fällige Beiträge werden vierteljährlich angemahnt. Nach der dritten erfolglosen Mahnung wird die Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis in die Wege geleitet. Das Mitglied ist mit der dritten Mahnung über die Folgen der Nichtzahlung in Kenntnis zu setzen.</s> | ||
Der Landesverband wird in Zukunft am Mahnverfahren des Bundes teilnehmen. | |||
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Version vom 18. November 2016, 20:56 Uhr
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Thema: Beitragsrechnung und Mahnverfahren
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 04.11.2016
Status: Entwurf
Beitragsrechnung und Mahnverfahren
Der Landesvorstand möge beschließen:
Alle Mitglieder erhalten vier Wochen vor Fälligkeit eine Beitragsrechnung per Mail. Ist keine Mailadresse bekannt oder die hinterlegte Mailadresse ungültig, wird die Beitragsrechnung per Post zugestellt.
Das Mitglied wird über die Möglichkeiten der Beitragsminderung und Beitragserlassung informiert. Auch auf uf die Möglichkeit der Teilnahme am Bankeinzugsverfahren wird hingewiesen.
Fällige Beiträge werden vierteljährlich angemahnt. Nach der dritten erfolglosen Mahnung wird die Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis in die Wege geleitet. Das Mitglied ist mit der dritten Mahnung über die Folgen der Nichtzahlung in Kenntnis zu setzen.
Der Landesverband wird in Zukunft am Mahnverfahren des Bundes teilnehmen.
Begründung
Die Zahlungsmoral unserer Mitglieder ist nicht optimal. Eine Beitragsrechnung und die Möglichkeit der Teilnahme am Bankeinzugsverfahren können helfen.
Anmerkung
Abstimmung
| Abstimmung: | 2016-056 |
| Dafür: | |
| Dagegen: | |
| Enthaltung: | |
| nicht abgestimmt: | |
| Ergebnis: | angenommen / abgelehnt / vertagt |
| Bemerkung: | keine |
