Dahme-Oder-Spree/HV/HV2018.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{DefaultAntrag |gliederung=Regionalverband Dahme-Oder-Spree |parteitag=Hauptversammlung |jahreszahl=2018.2 |autor=Holger-DOS |antragstyp=Satzungsänderungsant…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 11: | Zeile 11: | ||
§ 11 Abs. 6:<br /> | § 11 Abs. 6:<br /> | ||
<sup>1</sup>Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. <br /> | <sup>1</sup>Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. <br /> | ||
<sup>2</sup>Umlaufbeschlüsse durch den | <sup>2</sup>Umlaufbeschlüsse durch den Vorstand sind zulässig, wenn das zugrunde liegende Thema als dringend erachtet wird, das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Vorstandes regeln soll.<br /> | ||
<sup>3</sup>Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. <br /> | <sup>3</sup>Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. <br /> | ||
<sup>4</sup>Diese Frist soll nicht kürzer als 72 Stunden sein, näheres bestimmt der Vorstand durch Geschäftsordnung. <br /> | <sup>4</sup>Diese Frist soll nicht kürzer als 72 Stunden sein, näheres bestimmt der Vorstand durch Geschäftsordnung. <br /> | ||
Version vom 27. Oktober 2018, 16:38 Uhr
<- Zurück zum Antragsportal
|
Antragsübersicht | |
|---|---|
| Antragsnummer | SA001 |
| Einreichungsdatum | 27 Oktober 2018 16:37:03 (UTC) |
| Gliederung | Regionalverband Dahme-Oder-Spree |
| Antragssteller | |
| Antragstyp | Satzungsantrag |
| Zusammenfassung des Antrags | Anpassung der Satzung an das Urteil des BSG vom 23.09.18 (13/2018) |
| Letzte Änderung | 27.10.2018 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmung | |
|
Antragstitel Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen Antragstext Die Hauptversammlung möge folgenden § 11 Abs. 6 (oder an anderer geeigneter Stelle) in die Satzung eingefügen: § 11 Abs. 6: Antragsbegründung Das Bundesschiedsgericht urteilte am 23.09.2018 (BSG 13/2018), daß Umlaufbeschlüsse nur dann zulässig sind, wenn die Satzung diese Möglichkeit vorsieht. Piratenpad
|
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier rein.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
Dein Argument?
