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Vorstand/Antrag/2012-034: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. Juli 2012, 10:34 Uhr

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen



ACHTUNG: Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der Diskussionsseite


Nummer: Vorstand/Antrag/2012-034

Datum: 21.06.2012

Gliederung: KV OHV

Antragsteller: Thomas Bennühr

Termin für Sitzung: 02.07.2012

Status: neu

Antrag

Nominierung der Direktkandidaten für die Bundestagswahl 2013 in den Wahlkreisen.

Antragsbegehren

Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland möge beschließen:
1.) Die Nominierung der Direktkandidaten für die Bundestagswahl 2013 erfolgt durch Wahlhandlungen der stimmberechtigten Mitglieder der Piratenpartei in den jeweiligen Wahlkreisen.
2.) Die Nominierung der Kandidaten für die Landesliste zur Bundestagswahl 2013 erfolgt nach der abgeschlossenen Nominierung des letzten Direktwahlkandidaten.
3.) Die Nominierung der Kandidaten für die Landesliste wird gestreamt. Soweit das Wahlgesetz es zulässt, wird in den Stadt-, Kreis- und Regionalverbänden die Möglichkeit geschaffen, den Wahlhandlungen dezentral zu folgen und Wahlhandlungen vorzunehmen. Sollte hier eine Rechtsunsicherheit bestehen, wird unverzüglich durch den Landesvorstand eine Anfrage beim Bundeswahlleiter gestellt. Dieser soll dazu Stellung nehmen, ob und unter welchen Bedingungen dezentrale Wahlhandlungen für die Nominierung der Kandidaten für die Landesliste zulässig sind.

Antragsbegründung

Die Piratenpartei steht für Basisdemokratie. Wenn der weit überwiegende Teil der Mitglieder nicht an LPT oder BPT teilnimmt oder teilnehmen kann – in Neumünster waren es gerade mal knapp 5% der Mitglieder – müssen wir Wege finden, wie wir unserem Anspruch auf basisdemokratische Prozesse gerecht werden können.
Nach dem Bundeswahlgesetz sollen die Kandidaten zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers grundsätzlich in einer Versammlung „der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei“ gewählt werden. Das bedeutet für Brandenburg, dass in jedem der zehn Wahlkreise unsere jeweiligen Direktkandidaten gewählt werden, um möglichst viele Brandenburger PIRATEN eine problemlose Teilnahme an diesen Wahlen zu ermöglichen.
Die Kandidaten für die Landesliste werden anschließend auf einer Mitgliederversammlung gewählt.
Die Vorgehensweise entspricht dem Bundeswahlgesetz und lässt eine höhere Beteiligung der Piratenbasis zu, als das bei einer einzigen zentralen Wahlversammlung der Fall wäre.

Bemerkung

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Unterstützer

  1. Karsten Heyde
  2. ...

Gegner

  1. Veit Göritz mit Punkt (2) setzt der Antrag die gesamte Listenaufstellung aufs Spiel...
  2. RicoB CB absolut undurchdacht - siehe auch Vorschreiber
  3. fishrun erst denken, dann Anträge stellen
  4. Piper m(