Diskussion:SAPO/SO/0002: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
TheBug (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen == | == Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen == | ||
# --[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] 31. Okt. 2018 (CET) | # --[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] 31. Okt. 2018 (CET) | ||
# --[[Benutzer:TheBug|TheBug]] ([[Benutzer Diskussion:TheBug|Diskussion]]) 20:42, 31. Okt. 2018 (CET) | |||
# ? | # ? | ||
# ... | # ... |
Version vom 31. Oktober 2018, 19:42 Uhr
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Thomas Bennühr 31. Okt. 2018 (CET)
- --TheBug (Diskussion) 20:42, 31. Okt. 2018 (CET)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Geka FF (Diskussion) 01:31, 31. Okt. 2018 (CET)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier rein.
Argument 1
- Die Bildung einer Listenverbindung auf Landesebene, natürlich nur mit Parteien, die den Punkten 1 und 2.2 in unserem Landesprogramm entsprechen, öffnet uns die realistische Möglichkeit, als erste Gliederung der Piratenpartei überhaupt sei über 6 Jahren, wieder mit Mandatsträger in einen Landtag einziehen. Das macht uns als Partei auf Landesebene politisch sichtbar, wir haben leichteren Zugang zu den Medien und, was nicht ganz unwichtig ist, es brauchen selbst bei einer Bundestagswahl keine UU's gesammelt werden, wenn wir Landtagsabgeordnete haben. Also viele Vorteile:+++
- Bei einer Listenvereinigung werden, wenn die Partner sich zur Zusammenarbeit entschlossen haben, die genauen Regeln der Zusammenarbeit schriftlich fixiert. Das beinhaltet z.B. Punkte zur Finanzierung, zum Wahlkampf, zu den Schwerpunktthemen im Wahlkampf und zur Verteilung der Listenplätze für die jeweiligen Vertragspartner.
- Gemeinsames Ziel ist das Überschreiten der 5% Hürde, damit jeder Partner seine Kandidaten in den Landtag bekommt. Damit ist jedoch kein Automatismus gegeben, dass die Partner einer Listenvereinigung auch eine gemeinsame Fraktion bilden müssen. Wenn es passt, macht das natürlich Sinn. Aber es ist auch kein Zwang. Sollte man mit den Landtagsabgeordneten der Partner tatsächlich, aus welchen Gründen auch immer, nicht zusammenarbeiten können/wollen, kann man versuchen, mit anderen Parteien oder Abgeordneten eine Fraktion zu bilden.
- Nachteil ist, dass man bei Entscheidungen im und für den Wahlkampf natürlich auf die Partner angewiesen ist, also nicht komplett frei entscheiden kann. -
- Aus meiner Sicht überwiegen aber die Vorteile. Diese Chance sollten wir nicht leichtfertig in den Wind schiessen.
Argument 2
Dein Argument?
Argument 3
Dein Argument?