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Am letzten Wochenende wurde laut Presseberichten in Potsdam eine Listenverbindung "Plus Brandenburg" (bestehend aus Piratenpartei, ÖDP und Volt) zur Landtagswahl 2024 gegründet. An dieser Listenverbindung beteiligen sich danach auch Piraten des Landesverbandes Brandenburg. Es sollen zudem auch Piraten-Wahlkreiskandidaten aufgestellt worden sein. | Am letzten Wochenende wurde laut Presseberichten in Potsdam eine Listenverbindung "Plus Brandenburg" (bestehend aus Piratenpartei, ÖDP und Volt) zur Landtagswahl 2024 gegründet. An dieser Listenverbindung beteiligen sich danach auch Piraten des Landesverbandes Brandenburg. Es sollen zudem auch Piraten-Wahlkreiskandidaten aufgestellt worden sein. | ||
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Nach unserer Piraten-Landessatzung | Nach unserer Piraten-Landessatzung verhält es sich so, dass Landeslisten von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes aufgestellt werden (§ 25 (2) Landessatzung). Direktkandidaten zu Landtagswahlen werden dagegen von den einzelnen Gliederungen aufgestellt werden (§ 25 (4) Landessatzung). Sofern eine Aufstellung durch die Gliederungen nicht erfolgt oder erfolgen kann, kann die Landesversammlung eine Aufstellung der Wahlkreiskandidaten vornehmen (§ 25 (5) Landessatzung). | ||
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Version vom 21. November 2023, 18:53 Uhr
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Thema: Plus Brandenburg
Name: Andreas Schramm
Status: neu
Frage
Am letzten Wochenende wurde laut Presseberichten in Potsdam eine Listenverbindung "Plus Brandenburg" (bestehend aus Piratenpartei, ÖDP und Volt) zur Landtagswahl 2024 gegründet. An dieser Listenverbindung beteiligen sich danach auch Piraten des Landesverbandes Brandenburg. Es sollen zudem auch Piraten-Wahlkreiskandidaten aufgestellt worden sein.
Nach unserer Piraten-Landessatzung verhält es sich so, dass Landeslisten von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes aufgestellt werden (§ 25 (2) Landessatzung). Direktkandidaten zu Landtagswahlen werden dagegen von den einzelnen Gliederungen aufgestellt werden (§ 25 (4) Landessatzung). Sofern eine Aufstellung durch die Gliederungen nicht erfolgt oder erfolgen kann, kann die Landesversammlung eine Aufstellung der Wahlkreiskandidaten vornehmen (§ 25 (5) Landessatzung).
Hierzu folgende Fragen:
Trifft es zu, dass am letzten Wochenende Listen- und Wahlkreisbewerber zur Landtagswahl 2024 aufgestellt wurden?
Sofern es zutrifft, dass Piraten-Wahlkreisbewerber aufgestellt wurden: Auf welcher rechtlichen Basis erfolgte die Aufstellung?
Findet die Landessatzung des Landesverbandes Brandenburg nach Auffassung des Landesvorstandes Anwendung auf die Aufstellung von Wahlkreiskandidaten im Rahmen von Listenverbindungen?
Wurde(n) für Potsdam-Mittelmark, die Stadt Brandenburg und/oder das Havelland Piraten-Wahlkreiskandidaten zur Landtagswahl aufgestellt?
Sofern die (vorhergehende) Frage bejaht wird: Für welche Wahlkreise wurde wer aufgestellt?
Antwort
Antwort bitte hier rein!