Unterstütze uns! Spende jetzt!

Vorstand/Anfragen/Nr-00281

Aus PiratenWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen


Zurück zur Fragenübersicht


ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Plus Brandenburg
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage


Am letzten Wochenende wurde laut Presseberichten in Potsdam eine Listenverbindung "Plus Brandenburg" (bestehend aus Piratenpartei, ÖDP und Volt) zur Landtagswahl 2024 gegründet. An dieser Listenverbindung beteiligen sich danach auch Piraten des Landesverbandes Brandenburg. Es sollen zudem auch Piraten-Wahlkreiskandidaten aufgestellt worden sein.
Nach unserer Piraten-Landessatzung verhält es sich so, dass Landeslisten von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes aufgestellt werden (§ 25 (2) Landessatzung). Direktkandidaten zu Landtagswahlen werden dagegen von den einzelnen Gliederungen aufgestellt werden (§ 25 (4) Landessatzung). Sofern eine Aufstellung durch die Gliederungen nicht erfolgt oder erfolgen kann, kann die Landesversammlung eine Aufstellung der Wahlkreiskandidaten vornehmen (§ 25 (5) Landessatzung).
Hierzu folgende Fragen:
Trifft es zu, dass am letzten Wochenende Listen- und Wahlkreisbewerber zur Landtagswahl 2024 aufgestellt wurden?
Sofern es zutrifft, dass Piraten-Wahlkreisbewerber aufgestellt wurden: Auf welcher rechtlichen Basis erfolgte die Aufstellung?
Findet die Landessatzung des Landesverbandes Brandenburg nach Auffassung des Landesvorstandes Anwendung auf die Aufstellung von Wahlkreiskandidaten im Rahmen von Listenverbindungen?
Wurde(n) für Potsdam-Mittelmark, die Stadt Brandenburg und/oder das Havelland Piraten-Wahlkreiskandidaten zur Landtagswahl aufgestellt?
Sofern die (vorhergehende) Frage bejaht wird: Für welche Wahlkreise wurde wer aufgestellt?

Antwort

Lieber Andreas, gerne beantwortet Dir der Landesvorstand Deine Fragen wie folgt:


Trifft es zu, dass am letzten Wochenende Listen- und Wahlkreisbewerber zur Landtagswahl 2024 aufgestellt wurden?

Ja, die erste gemeinsame Aufstellungsversammlung der Listenvereinigung "Plus Brandenbug" fand am Wochenende 18./19. November in Potsdam statt. Die Einladung hierzu wurde am 08.11.2023 an alle Mitglieder verschickt und parallel auf der Webseite veröffentlicht. Deiner Anfrage entnehmen wir, dass du diese Einladung offenbar nicht erhalten hast. Bitte prüfe daher, ob du der Bundesmitgliederverwaltung eine aktuelle Mailadresse mitgeteilt hast. Da ein Kandidatenaufruf aber bereits erstmalig am 22.07.2023 über die Mailingliste verschickt wurde und du dich an dieser Diskussion auch beteiligt hast, müssen wir jedoch davon ausgehen, dass dir zumindest der Umstand bekannt war, dass Kandidaten für die Listenvereinigung gesammelt werden.


Sofern es zutrifft, dass Piraten-Wahlkreisbewerber aufgestellt wurden: Auf welcher rechtlichen Basis erfolgte die Aufstellung?

Die Aufstellung erfolgte auf Grundlage des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG).


Findet die Landessatzung des Landesverbandes Brandenburg nach Auffassung des Landesvorstandes Anwendung auf die Aufstellung von Wahlkreiskandidaten im Rahmen von Listenverbindungen?

Ja, die Satzung fand und findet Anwendung. §25 Absatz 1 der Landessatzung besagt: "Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach Maßgabe der Wahlgesetze und den Vorgaben der Bundessatzung. Soweit die Vorschriften der Wahlgesetze nicht vorgehen oder ein anderes vorschreiben, gilt im Übrigen das Prozedere in den nachfolgenden Absätzen"'

Der OPT 23.2 hat mit Annahme des Antrages SO 0045 entschieden, im Rahmen einer Listenvereinigung zur Landtagswahl 2024 anzutreten. Somit sind die Listenverbindungen betreffenden Ausführungen und Vorgaben des BbgLWahlG maßgeblich. Da das Brandenburgische Wahlgesetz für Listenvereinigungen nur eine gemeinsame Aufstellungsversammlung aller an der Vereingung beteiligten Parteien zulässt (§ 22 Abs. 2 Nr. 3 BbgLWahlG), können die von dir zitierten Absätze §25, 2-5 der Landessatzung jedoch entsprechend Absatz 1 keine Anwendung finden.

Der Landesvorstand hat Möglichkeiten zur Kandidatenauswahl im Vorfeld durch die Landeswahlleitung prüfen lassen; diese hat uns nochmals bestätigt, dass alleine die gemeinsame Aufstellungsversammlung der Listenvereinigung das zur Aufstellung von Kandidaten als Landeslistenbewerbenden und Wahlkreisbewerbenden berechtigte Organ ist und daher auch explizit von einer Vornominierung einzelner Kandidaten einer Partei abgeraten.


Wurde(n) für Potsdam-Mittelmark, die Stadt Brandenburg und/oder das Havelland Piraten-Wahlkreiskandidaten zur Landtagswahl aufgestellt?'

Ein Übersicht über die Landeslistenbewerbenden der Listenvereinigung und der bisher aufgestellten Wahlkreisbewerbenden findest du unterem in userem Wiki unter Wahlen/Landtagswahl 2024


Sofern die (vorhergehende) Frage bejaht wird: Für welche Wahlkreise wurde wer aufgestellt?'

Siehe vorherige Antwort.

Es wird Anfang des Jahres 2024 eine weitere gemeinsame Aufstellungsversammlung der Listenvereinigung geben, auf der Wahlkreisbewerbenden für die bisher noch nicht besetzten Wahlkreise aufgestellt werden sollen.

Wünschenwert wäre es, wenn auch Du auf dieser zweiten Aufstellungsversammlung als Direktkandidat für einen der Wahlkreise kandidieren würdest, um zum Erfolg der Listenvereinigung beizutragen.

Wir hoffen deine Fragen damit vollumfänglich beantwortet zu haben.

Neythomas (Diskussion) im Auftrag des Landesvorstandes