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Antragsfabrik/Aufteilung Mitgliedsbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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Wäre vllt eine weiter Regelung nicht sinnvoll, das wenn es (noch) keinen Orstsverband gibt die Verteilung zu 30% auf den Landesverband fallen und zu 30% auf den Regionalverband? ([[Benutzer:Exomania|Exomania]])
Wäre vllt eine weiter Regelung nicht sinnvoll, das wenn es (noch) keinen Orstsverband gibt die Verteilung zu 30% auf den Landesverband fallen und zu 30% auf den Regionalverband? ([[Benutzer:Exomania|Exomania]])


 
Wir sollten in der Landessatzung die Verteilung der Gelder im Land nicht aus Sicht des Bundes, sondern aus Sicht des Landes sehen. Falls sich die Finanzordnung ändern sollte, sind wir vielleicht gezwungen, die Satzung entsprechend anzupassen. Ich werde einen Alternativantrag einbringen. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 13:08, 27. Apr. 2012 (CEST)


==== Argument 1 ====
==== Argument 1 ====

Version vom 27. April 2012, 11:08 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 26.04.2012 eingereichter Satzungsänderungsantrag für den LPT 2012.1 von Veit Göritz.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.1.

Änderungsantrag Nr.
SA002
Beantragt von
Veit Göritz
Betrifft
Landessatzung / (an geeigneter Stelle)
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, die Landessatzung wie folgt zu ergänzen:

In Ergänzung zur Satzung der Piratenpartei Abschnitt B § 6 Abs. 2 in der Fassung vom 04.10.2011 wird die Aufteilung des Mitgliedsbeitages wie folgt geregelt:

§ 29 Abs. 1 wird um Satz 4 ergänzt:

Der Landesverband erhält 25% des Beitrages. Der für das Mitglied zuständige Stadt-, Kreis- oder Regionalverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

Begründung

Dieser Antrag löst ein Problem der aktuellen Finanzordnung.
Auszug:
§ 6 Aufteilung Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrages erhält der Bundesverband.
(2) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
(3) Sollte im Falle einer Aufteilung nach § 6 Abs. (2) kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Bezirksverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.

Entgegen der Intention der neuen Finanzordnung, den Untergliederungen unterhalb des Landesverbandes mehr Mittel zukommen zu lassen, bewirkt sie im Landesverband Brandenburg dass Gegenteil. In Brandenburg existieren keine Bezirksverbände. Die den Bezirksverbänden zustehenden 10% des Mitgliedsbeitrages fallen laut §6 (3) an die nächsthöhere Gliederung. Der Landesverband erhält somit auf ewig 30%. Der Antrag stellt auf Landesebene den Verteilungsschlüssel der alten Finanzordnung wieder her.


Abschnitt Mitgliedsbeitrag aktuelle Finanzordnung: http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_8_Beitragsabf.C3.BChrung

Abschnitt Mitgliedsbeitrag alte Finanzordnung: http://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Bundessatzung&oldid=986959#.C2.A7_2_-_Mitgliedsbeitrag

Dank an Bastian und Rico für die Mitarbeit!



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Uk 13:08, 27. Apr. 2012 (CEST)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Wäre vllt eine weiter Regelung nicht sinnvoll, das wenn es (noch) keinen Orstsverband gibt die Verteilung zu 30% auf den Landesverband fallen und zu 30% auf den Regionalverband? (Exomania)

Wir sollten in der Landessatzung die Verteilung der Gelder im Land nicht aus Sicht des Bundes, sondern aus Sicht des Landes sehen. Falls sich die Finanzordnung ändern sollte, sind wir vielleicht gezwungen, die Satzung entsprechend anzupassen. Ich werde einen Alternativantrag einbringen. --Uk 13:08, 27. Apr. 2012 (CEST)

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

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