Vorstand/Beschluss/2014-073: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Oktober 2014, 13:52 Uhr
Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen
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Thema: Aufhebung Beschluss 2011 - 059 (Klarstellung)
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 14.10.2014
Status: Antrag für die nächste Vorstandssitzung
Aufhebung Beschluss 2011 - 059 (Klarstellung)
Der Landesvorstand möge beschließen:
Der Beschluss 2011 - 059 wird aufgehoben.
Begründung
Die Ermöglichung zur Mitnutzung der Landesgeschäftsstelle ist laut Beschluss 2011 - 059 an die Tätigkeit als Bundesdatenschutzbeauftragter der Piratenpartei Deutschland geknüpft gewesen. Soweit hier ersichtlich, besteht für den seinerzeit Beauftragten die Tätigkeit als Bundesdatenschutzbeauftragter allerdings seit geraumer Zeit nicht mehr. Laut Bundesvorstandsportal sowie Historie im Bundeswiki ist derzeit Bundesdatenschutzbeauftragter der Piratenpartei Deutschland Thomas Marc Göbel, der als Nachfolger von Jan Leutert bestellt wurde. [1] [2].
Der Beschluss 2011 - 059 ist daher zur Klarstellung aufzuheben.
Unabhängig davon, liegen auch die zur Beschlussfassung 2014 - 060 führenden Gründe weiterhin und verstärkt vor.
Anmerkung
Bitte hier rein oder weglassen! :-)
Abstimmung
Abstimmung: | 2014-073 |
Dafür: | Jörg |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen / abgelehnt / vertagt |
Bemerkung: | keine |