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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA003 |
Einreichungsdatum | 7 Dezember 2017 17:44:46 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | § 25 wird textlich und inhaltlich überarbeitet |
Letzte Änderung | 27.10.2018 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Neufassung von § 25 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen Antragstext
Antragsbegründung - Piratenpad
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Geka FF (Diskussion) 12:39, 9. Dez. 2017 (CET)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --TheBug (Diskussion) 22:44, 9. Jan. 2018 (CET)? Der Antrag stellt keine Verbesserung gegenüber dem vorhandenen § dar und schränkt uns ein bei der Besetzung von Wahlkreisen mit dort nicht ansässigen Bewerbern, was uns zB Kreistagssitze kosten wird.
- ThomasG (Diskussion)
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
siehe auch [Bundessatzung] Geka FF (Diskussion) 12:40, 9. Dez. 2017 (CET)
Warum soll die Formvorschrift für die Ladung entfallen? Holger-DOS (Diskussion)
- Die Formvorschrift für die Ladung entfällt nicht. Es wird nur auf die Wahlgesetze verwiesen. In der bisherigen Satzung steht: 1Die Mitglieder werden nach § 9 dieser Satzung zur Wahl geladen. Lassen die Wahlgesetze, wie in § 25 Absatz 4 Brandenburgisches Wahlgesetz, kürzere Ladungsfristen zu, so genügt, abweichend von § 9 dieser Satzung, deren Einhaltung.
Auch nach der bestehenden Satzung reichen die gesetzlichen Einladungsfristen. Daran ändert sich nichts.--Thomas Bennühr 11:37, 26. Okt. 2018 (CEST)
Wenn dann sollte es heißen Kreistagsbewerber aus dem entsprechenden Landkreis. andylos
- Stimmt. Danke für den Hinweis Andy. Der Text wurde aus § 10 der Bundessatzung übernommen. siehe den Link von Geka weiter oben.--Thomas Bennühr 11:37, 26. Okt. 2018 (CEST)
Argument 1
Listenvereinigungen mit anderen Parteien oder politischen Vereinigungen pauschal per Satzung für zulässig zu erklären, geht gar nicht. --uk 12:00, 27. Okt. 2018 (CEST)
Argument 2
Dein Argument?