Antragsfabrik/LPT 2012.2/Anhörung entsprechend der Bundessatzung
< Antragsfabrik | LPT 2012.2Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.2 von andreas390. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- andreas390
- Betrifft
- Landessatzung / Abschnitt 1: § 6
- Beantragte Änderungen
Die Hauptversammlung möge folgende Änderung der Satzung beschließen:
Die derzeit noch bestehende Fassung von § 6 (3) Satz 2 der Landessatzung in Abschnitt 1
"Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der in Absatz 2 Satz 2 oder 3 genannten Ordnungsmaßnahmen in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren."
wird geändert durch folgende neue Fassung von § 6 (3) Satz 2:
"Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen."
- Begründung
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...