<- Zurück zum Antragsportal
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | X021 |
Einreichungsdatum | 25 Februar 2016 12:13:02 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Zusammenfassung des Antrags | Pseudonyme Mitgliedschaft |
Letzte Änderung | 26.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Pseudonyme Mitgliedschaft Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen: Antragsbegründung Die geschlechtliche Identität ist Privatsache des Piraten, daher werden Piraten geschlechtsneutral als Mitglieder erfasst. Ob ein Mitglied unter seinem bürgerlichen Namen oder Pseudonym (Künstlername) in der Piratenpartei ist, hat für die Verwaltung der Mitgliedschaft keine Bedeutung. Zur Kommunikation bedarf es lediglich einer intakten E-Mail-Adresse, für die das Mitglied verantwortlich ist. Der Begriff „ladungsfähige Anschrift“ trifft für die Mitglieder nicht zu, da die Piratenpartei keine Behörde oder ordentliches Gericht ist. Mitgliedsbeiträge sind im Voraus fällig und eventuelle Rückstände werden nicht beigetrieben, daher fehlt das notwendige berechtigte Interesse. Piraten leben das Selbstverständnis von Privatsphäre und informationeller Selbstbestimmung. Viele Piraten sind ohnehin nur unter ihrem Pseudonym bekannt, was bei Wahlen zu Ämtern immer wieder zur Verwirrung führt. Möglichen Versuchen der Identitätstäuschung kann durch organisatorische Maßnahmen entgegen gewirkt werden. Im Übrigen ist eine Identitätstäuschung iSd. § 267 StGB strafbar. Einer Satzungsänderung bedarf es nicht, da die pseudonymisierte Mitgliedschaft schon jetzt möglich ist. Piratenpad
|
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Thomas Bennühr
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Wie sollen die Regelungen aus Abschnitt A § 3, § 5, § 6, Abschnitt C § 8 Abs. 3 der Bundessatzung umgesetzt werden, wenn die Person hinter dem Pseudonym nicht bekannt ist? Holger-DOS (Diskussion)
Halte den Antrag für nicht zustimmungsfähig. Wer politisch tätig werden möchte und dies durch Mitgliedschaft in einer Partei deutlich machen möchte, macht das nicht unter einem Pseudonym.
Wer anonym die Partei unterstützen möchte, kann dies durch Spenden, Beteiligung an Entscheidungsfindungen (AG etc) oder durch Ankreuzen auf dem Wahlzettel tun.
Die Begründung ist für mich nicht stichhaltig.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
Dein Argument?