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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 021

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Antragsübersicht

Antragsnummer X021
Einreichungsdatum 25 Februar 2016 12:13:02 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Bastian

Antragstyp Sonstiger Antrag
Zusammenfassung des Antrags Pseudonyme Mitgliedschaft
Letzte Änderung 10.03.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Pseudonyme Mitgliedschaft

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:
Jedermann ist eine pseudonymisierte Mitgliedschaft in der Piratenpartei zu ermöglichen. Der Landesverband Brandenburg setzt diese Forderung für bestehende oder neue Mitgliedschaften ab sofort um.

Antragsbegründung

Die geschlechtliche Identität ist Privatsache des Piraten, daher werden Piraten geschlechtsneutral als Mitglieder erfasst.

Ob ein Mitglied unter seinem bürgerlichen Namen oder Pseudonym (Künstlername) in der Piratenpartei ist, hat für die Verwaltung der Mitgliedschaft keine Bedeutung. Zur Kommunikation bedarf es lediglich einer intakten E-Mail-Adresse, für die das Mitglied verantwortlich ist.

Der Begriff „ladungsfähige Anschrift“ trifft für die Mitglieder nicht zu, da die Piratenpartei keine Behörde oder ordentliches Gericht ist.

Mitgliedsbeiträge sind im Voraus fällig und eventuelle Rückstände werden nicht beigetrieben, daher fehlt das notwendige berechtigte Interesse.

Piraten leben das Selbstverständnis von Privatsphäre und informationeller Selbstbestimmung. Viele Piraten sind ohnehin nur unter ihrem Pseudonym bekannt, was bei Wahlen zu Ämtern immer wieder zur Verwirrung führt.

Möglichen Versuchen der Identitätstäuschung kann durch organisatorische Maßnahmen entgegen gewirkt werden. Im Übrigen ist eine Identitätstäuschung iSd. § 267 StGB strafbar.

Einer Satzungsänderung bedarf es nicht, da die pseudonymisierte Mitgliedschaft schon jetzt möglich ist.

Piratenpad

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Thomas Bennühr
  2. ?
  3. ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Wie sollen die Regelungen aus Abschnitt A § 3, § 5, § 6, Abschnitt C § 8 Abs. 3 der Bundessatzung umgesetzt werden, wenn die Person hinter dem Pseudonym nicht bekannt ist? Holger-DOS (Diskussion)

  • Grds. gibt es keinen Unterschied in der Erreichbarkeit. Einen "Roy Black" kannte kaum jemand unter seinem bürgerlichen Namen und auch Notare können pseudonyme Personen beurkunden. Der Schriftverkehr in der Piratepartei erfolgt per E-Mail. --- Bastian (Diskussion) 10:51, 26. Feb. 2016 (CET)

Halte den Antrag für nicht zustimmungsfähig. Wer politisch tätig werden möchte und dies durch Mitgliedschaft in einer Partei deutlich machen möchte, macht das nicht unter einem Pseudonym.

Wer anonym die Partei unterstützen möchte, kann dies durch Spenden, Beteiligung an Entscheidungsfindungen (AG etc) oder durch Ankreuzen auf dem Wahlzettel tun.

Die Begründung ist für mich nicht stichhaltig.

Thomas Bennühr

  • Es mag sein, dass Du Dir z.B. unter "geschlechtlicher Identität" nichts vorstellen kannst. Ich erläutere das gerne auf dem LPT. --- Bastian (Diskussion) 10:51, 26. Feb. 2016 (CET)

Gerade weil die "geschlechtlichen Identität" Privatsache des Piraten ist, bin ich ja auch wie du dafür, dass wir alle Piraten auch und besonders in der Satzung geschlechtsneutral als Mitglieder erfassen.

In der Außendarstellung kann natürlich jeder Mensch ein Pseudonym wählen. Jeder Mensch kann z.B. auch verlangen, dass sein Mitgliedsausweis auf sein Pseudonym ausgestellt oder er/sie unter dem Pseudonym angeschrieben wird. Da spricht nichts gegen. Ggf. ist ein zusätzliches Feld in der Datenbank erforderlich.

Nur in der Mitgliederdatenbank sollte auch schon der richtige Name stehen. Damit wird zumindest erschwert, dass unter verschiedenen Pseudonymen unzulässige Mehrfachmitgliedschaften einer Person in der PP möglich sind.

Ich sehe auch aus Gründen des Datenschutzes kein Problem. Unsere Vorstände und unsere Datenschutzbeauftragten haben sicherlich ein Auge darauf, dass unsere Mitgliederdaten nicht öffentlich werden.

Thomas Bennühr


Gerne als Hinweis, in anderen Landesverbänden ist gelebte Praxis genau was im Antrag steht durchzuführen. Es geht immer darum, "unter welchem Namen die Person bekannt ist". Der Grund warum die Person so dabei sein möchte dürfte uns auch nicht interessieren. Das kann dieses Genderding sein (upps, da haben wir auch schon etliche unter Pseudonym in der Partei) als auch Künstlernamen die sich jemand zugelegt hat oder ... denkt Euch die Gründe aus. Wir sind hier nicht der verlängerte Arm des Staates, der am besten alles von uns wissen will. Und auch mal erwähnt, so mancher Pirat den Ihr life on stage gesehen habt, stand dort schon mit Pseudonym aka mal auch Künstlernamen. Sollen diese Personen etwa von der politischen Mitarbeit ausgeschlossen werden? JM2C --ThomasG (Diskussion) 18:01, 26. Feb. 2016 (CET)

Kannst du die "gelebte Praxis" in anderen Landesverbänden bitte belegen. Ansonsten gerne auch der Hinweis, dass man mit Polemik in Diskussionen nicht so richtig weiter kommt.

Thomas Bennühr


Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?