Vorstand/Anfragen/Nr-00253
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Thema: Öffentliche Aufrufe zum Parteiaustritt auf der offiziellen Seite der Piratenpartei zulässig?
Name: Holger-DOS (Diskussion)
Status: neu
Frage
Auf der offiziellen Seite der Piratenpartei Brandenburg in den Kommentaren ruft ein namentlich bekannter Pirat einen namentlich nicht bekannten Piraten zum Austritt aus der Piratenpartei auf, weil dieser die derzeit gefahrene aktuelle Politik in Frage stellt. Dabei unterstellt der namentlich bekannte Pirat dem namentlich unbekannten Piraten eine Verschwörungstheorie, obwohl der namentlich bekannte Pirat sich nicht mit dem Thema beschäftigt hat, wie er selbst schreibt.
Wie sieht der Vorstand den Aufruf zum Parteiaustritt auf der offiziellen Seite der Partei, insbesondere im Hinblick auf § 6 Bundessatzung / § 6 Landessatzung?
Teilt der Vorstand die Meinung des namentlich bekannten Piraten, daß Piraten, die mit der derzeitigen Politik nicht einverstanden sind, die Partei verlassen sollten?
Hat die Partei so viele Mitglieder, daß sie es sich leisten kann, einzelne Mitglieder zum Austritt aufzufordern?
Antwort
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