Antragsfabrik/LPT 2012.2/Zeitgemäße Landessatzung
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.2 von andreas390. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- andreas390
- Betrifft
- Landessatzung / § 32 (2)
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge folgende Satzungsänderung beschließen:
§ 32 (2) der Landessatzung wird dahingehend geändert, dass die gegenwärtige Fassung des § 32 (2) wegfällt und stattdessen an dieser Stelle folgende neue Fassung des § 32 (2) beschlossen wird.
" Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. "
- Begründung
Die gegenwärtige Fassung der Landessatzung bezieht sich bei Regelungslücken noch auf eine alte Fassung der Bundessatzung und berücksichtigt nicht die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen bzw. noch erfolgende Änderungen der Bundessatzung.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Hallo Andreas,
die Ausgestaltung als nicht dynamische Verweisung ist so gewollt. Das ist der Clou an dieser Formulierung. Mit den dynamischen Verweisungen auf SGO und FO sind wir schon zur Genüge beladen. Es soll gerade nicht ersatzweise auf jeden Unfug verwiesen werden, der es womöglich in die Bundessatzung schafft. Signifikante Regelungslücken sind nicht ersichtlich.--Nr 75:in spe 14:15, 10. Jul. 2012 (CEST)
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
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