Vorstand/Beschluss/B2024-002
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Thema: Streichung von Mitgliedern
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 10.01.2024
Status: Entwurf
Thema: Streichung von Mitgliedern
Der Landesvorstand beschließt, 110 als Mitglieder geführte, dem Landesvorstand namentlich bekannte Personen aus der Mitgliederdatenbank zu streichen.
Begründung
Da bis zum auf dem BPT 2012.2 beschlossenen SÄA035 eine Mitgliedschaft auch ohne Zahlung eines Mitgliedsbeitrages begründet werden konnte, lässt sich eine willentliche und wissentliche Mitgliedschaft in der Piratenpartei nur durch Vorliegen eines schriftlichen Mitgliedsantrages oder durch die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages belegen. Beides ist bei den 110 zur Streichung vorgesehenen Mitgliedern nicht gegeben, weshalb eine Eintragung der Daten durch Dritte (etwa über das damalige Formular auf der Webseite der Piratenpartei) und ohne Kenntnis der betroffenen Person nicht ausgeschlossen werden. Folglich dürfte es auch kaum möglich sein, bestehende Beitragsrückstände einzutreiben, da deren Rechtmäßigkeit diesseits nicht belegt werden kann.
Abstimmung
Abstimmung: | B2024-002 |
Dafür: | |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen / abgelehnt / vertagt |
Bemerkung: | keine |