AK Bildung/entwurfgeschaeftsordnung
Geschäftsordnung für die AG Bildung
Beschlossen am 18.09.2012
1. Selbstverständnis
- Zweck der AG:
Die AG Bildung hat sich zum Ziel gesetzt, abstimmbare Konzepte und Positionen zu erarbeiten, welche mit den Grundprinzipien der Piraten im Einklang stehen. Die Arbeitsfelder der AG sind die gesamten ineinander greifenden Themengebiete im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Dadurch soll die Teilnahme der Piratenpartei an Diskussion im Land Brandenburg und Deutschland realisiert werden. Zusätzlich möchten die Mitglieder der AG erarbeitetes Wissen und Arbeitskraft zu den Themengebieten bereit stellen. Dies trifft auch auf Anfragen und Fragestellungen von Parteiorganen, der Bereitstellung von Infomaterialen und der Erarbeitung von Stellungnahmen zum tagespolitischem Geschehen zu.
2. Ziele
- Zieldefinition:
Ziele der AG sind umfangreiche Diskussionen zu den zu behandelnden Themen, Anstoß von Debatten und Erarbeitung von Positionen und Programmpunkten für den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland.
3. Koordinatoren
Die Aufgaben der Koordinatoren sind in der Landessatzung geregelt. Die Anzahl der Koordinatoren wird vor der Wahl durch die anwesenden Mitglieder festgelegt und aus deren Mitte heraus gewählt. Die Wahl findet einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung. Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). §24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung. Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.
4. Beschlussfassung
Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. Für eine Sitzung soll mit einer Frist von sieben Tagen geladen werden. Jedes Mitglied der AG Bildung hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der Ja-Stimmen der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen.
4.1. Allgemeine Beschlüsse
Alle aktiven Mitglieder in der AG Bildung haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt.
5. Anwesenheit von Mitgliedern der AG Bildung
Mitglieder der AG Bildung, die drei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Bildung teilgenommen, werden als inaktives Mitglied geführt.
6. Kommunikation innerhalb der AG Bildung/Sitzungen
6.1. Sitzungen
Die AG Bildung hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte besprochen. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.
6.2. Mailingliste
Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (brb-ag-bildung@lists.piratenpartei.de) zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht. Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/brb-ag-bildung Kritische sowie unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!
7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Bildung und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.