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Geschäftsordnung der AG Programm
Entwurfsfassung vom 1. Oktober 2023
1. Selbstverständnis
Die Arbeitsgemeinschaft Programmarbeit (AG Programm) beschäftigt sich mit der Aktualisierung unseres Landes- und Wahlprogramms und erarbeitet Positionspapiere, welche auf Parteitagen zur Abstimmung gestellt werden. Zudem unterstützt sie unsere Mandatsträger bei der Erstellung von Anträgen für die Kommunalvertretungen. Sie versteht sich als Ideenwerkstatt, in der inhaltliche Vorschläge der Mitglieder in konkrete programmatische Punkte unserer Partei überführt werden.
2. Ziele
Ziele der AG sind umfangreiche Diskussionen zu den zu behandelnden Themen, Anstoß von Debatten und Erarbeitung von Positionen und Programmpunkten für den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland.
3. Mitgliedschaft
Grundsätzlich kann jede Person Mitglied der AG Programm werden. Über die Aufnahme einer Person entscheiden die Mitglieder der AG mit einfacher Mehrheit. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs ist zu begründen.
Mitglieder der AG Programm, die drei Sitzungen in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Programm teilgenommen, werden als inaktives Mitglied geführt. Ihr Stimmrecht ruht bis zur nächsten Teilnahme an einer Sitzung der AG.
Personen können zeitweilig oder dauerhaft von der Mitgliedschaft in der AG Programm ausgeschlossen werden, wenn ihr Handeln den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung zuwiderläuft. Der Ausschluss einer Person von der Mitgliedschaft ist zu begründen. Er bedarf eines Beschlusses mit Zwei-Drittel-Mehrheit, wobei sich mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder an der Abstimmung beteiligen müssen. Der Betroffene ist vorab über seinen geplanten Ausschluss zu informieren. Ihm ist in der Sitzung, in der dieser beschlossen werden soll, Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.
4. Koordinatoren
Die Aufgaben der Koordinatoren sind in der Landessatzung geregelt.
Die Anzahl der Koordinatoren wird vor der Wahl durch die anwesenden Mitglieder festgelegt und aus deren Mitte heraus gewählt.
Die Wahl findet einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung.
Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). §24 der Landessatzung findet sinngemäß Anwendung. Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.
Die Funktion des Koordinators erlischt, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres von der AG Programm bestätigt wird, der Koordinator diese Funktion niederlegt, oder wenn er von der Funktion des Koordinators abberufen wird. Die Abberufung ist zu begründen. Sie bedarf eines Beschlusses mit Zwei-Drittel-Mehrheit, wobei sich mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder an der Abstimmung beteiligen müssen. Der Betroffene ist vorab über die geplante Abberufung zu informieren. Ihm ist in der Sitzung, in der diese beschlossen werden soll, Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.
5. Sitzungen
In den Sitzungen werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte besprochen.
Die AG Programm tagt, wenn möglich, mindestens einmal im Quartal. Diese Sitzung findet als Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. Die Ladungsfrist beträgt eine Woche. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist bis auf 72 Stunden verkürzt werden. Die Dringlichkeit ist zu begründen.
Die Sitzungen erfolgen grundsätzlich öffentlich. Nicht-öffentliche Sitzungen sind nur zulässig, wenn der Datenschutz oder die Vertraulichkeit der Information dies erfordern. Die Erforderlichkeit ist zu begründen und die Nicht-Öffentlichkeit von den Teilnehmern der Sitzung zu beschließen.
Die Sitzung wählt zu Beginn einen Sitzungsleiter.
Jedes Mitglied der AG Programm genießt Rederecht während der Sitzungen. Der Sitzungsleiter stellt das Rederecht für alle Mitglieder sicher. Stört ein Mitglied wiederholt den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung, so kann ihm nach vorheriger Ermahnung und Ankündigung durch den Sitzungsleiter das Rederecht entzogen oder für den Rest der Sitzung von dieser ausgeschlossen werden.
Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt, welches zeitnah im Anschluss an die Sitzung auf der Wikiseite der AG zu veröffentlichen ist.
6. Beschlussfassung
Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden.
Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes Mitglied mindestens 72 Stunden Zeit hat, seine Stimme abzugeben.
Alle aktiven Mitglieder in der AG Programm haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt.
7. Kommunikation innerhalb der AG Programm
7.1. Mailingliste
Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (brb-ag-programm@lists.piratenpartei.de) zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht.
Die Registrierung erfolgt über [1].
Bei der Verwendung der Mailingliste sind die Regeln des Datenschutzes sowie der Vertraulichkeit einzuhalten. Eine missbräuchliche Nutzung der Mailingliste (etwa durch Beleidigungen oder Drohungen) kann zum zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss von der Mailingliste führen. Hierüber entscheiden die Mitglieder der AG auf Antrag.
7.2. Wiki-Seite
Die Wikiseite der AG dient vor allem der Dokumentation von Arbeitsergebnissen der AG. Sie kann von allen Mitgliedern bearbeitet werden. Die Bearbeitung der AG-Übersichtsseite sowie dieser Geschäftsordnung soll nur durch den Koordinator der AG erfolgen.
8. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Programm und müssen im Protokoll festgehalten werden.