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→Gliederung
=== Gliederung ===
# Der Landesverband gliedert sich in und Kreis- und Ortsverbände.# Die Gliederung wird Kreisverbände werden vom Landesvorstand nach Größe und Zweckmäßigkeit festgelegt.# Organe der Gliederungen sind die Mitgliederversammlung und der aus mindestens drei Mitgliedern bestehende Vorstand; darunter mindestens ein/e Schatzmeister/in# Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie wählt den Vorstand und entscheidet über die betreffende Satzung.# Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes wählt auf die Dauer von einem Jahre die Vertreter für den Kreisverbanrat. # Die Kreis- und Ortsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch die Bundessatzung geregelteigene Satzungen. Auf Landesebene können Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) gebildet werden. Das Nähere regelt ein Statut.
=== Ordnungsmaßnahmen ===