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→Landesvorstand
# Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese Gebunden.
# Die direkt gewählten Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Grundlage der Wahl stellt die Wahlordnung dar.
# Jeder brandenburger Pirat hat das Recht als Gast an Vorstandssitzungen teilzunehmenDer Landesvorstand tagt parteiöffentlich. Weitere Gäste können vom Vorstand zugelassen werden. Nichtzulassung von weiteren Gästen muss Begründet begründet werden. Ein Stimmenrecht haben Gäste nicht.
# Der Landesvorstand hat über die Vorstandssitzungen und die dabei getroffenen Beschlüsse ein Protokoll zu verfassen und zu veröffentlichen.
# Auf Antrag eines Zehntels der Brandenburger Piraten oder durch Beschluss des Kreisverbandrates kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert werden. Dabei werden die geforderten Fragestellungen behandelt.