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→Organe des Landesverbandes Brandenburg
=== Organe des Landesverbandes Brandenburg ===
# Organe sind der VorstandLandesparteitag, der LandesparteitagKreisverbandrat, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht und der Kreisverbandrat.
# Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der jeweils zuständigen Gliederung, in der für ein weiteres Amt kandidiert wird, dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.
# Mitglieder des Schiedsgerichtes dürfen keine Vorstandsposten inne haben.