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Kreisverband OHV/Archiv/Ziele Kommunalpolitik

819 Bytes hinzugefügt, 04:45, 24. Apr. 2012
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* Auswahlprozesse nach öffentlichen Ausschreibungen müssen auch öffentlich durchgeführt werden.
* Es müssen klare Regeln definiert werden, wann Themen im nichtöffentlichen Teil einer Stadtrats- oder Gemeinderatessitzung werden dürfen. Aktuell liegt dies allein im Ermessen der Volksvertreter (Quellenangabe - Kommunalverfassung Brg ???). Unbedingt schützenswert sind personenbezogene Informationen, daher müssen z.B. Personalentscheidungen nichtöffentlich getroffen werden. Vertragsverhandlungen, Ausschreibungen und Gerichtsverhandlungen der Kommune mit Unternehmen müssen jedoch öffentlich gemacht werden.
 
 
== Energieautonome Gemeinden ==
Die Energie-, Wasser- und Abwasserversorgung soll konsequent nachhaltig organisiert werden. Langfristig werden energieautonome Gemeinden angestrebt. Hier können u.a. die Gemeinden Hofbieber (Hessen), Reuth (Sachsen)oder Göda (Sachsen) als Vorbild dienen.
Durch den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden, Wärmepumpen für öffentliche Einrichtungen, der Förderung von Erdwärme oder der Bau einer Holzhackschnitzel-Heizanlage soll die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden. Als positiver Nebeneffekt wird die regionale Wirtschaft gestärkt.
 
Gleichzeitig sollen Energieeinsparpotenziale für alle kommunalen Liegenschaften konsequent genutzt werden.
 
Gemeindemitarbeiter, die mit dem Fahrrad zum Dienst erscheinen, erhalten eine Prämie.
 
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