609
Bearbeitungen
Änderungen
→Diskussion
Bei einem Offline-Parteitag ist alles bestens geregelt, es geht hier im Prinzip um den Onlineparteitag. Mit dem Totschlagargument 'Wahlcomputer' kann man jegliche Diskussion sofort beenden! Allein die komplette Überprüfbarkeit aller Schritte ist prinzipbedingt bei jeder Onlineabstimmungen stark eingeschränkt bis unmöglich. Was bedeutet das für uns? Wenn wir Onlineabstimmungen wollen, dann müssen wir für uns die wesentlichen Schritte definieren, die wir überprüfen wollen und können. Momentan gibt es in der Partei nur zwei Standpunkte: 'Wahlcomputer' oder 'Gesinnungsdatenbank' -
es gibt nichts dazwischen. Ich halte den Antrag dafür geeignet, jede Diskussion über zukünftige Möglichkeiten abzuwürgen. Wir verbauen uns Wege zur pseudonymen vielleicht sogar zur optionalen anonymen Abstimmung. Analoge Hilfsmittel zur Auswertung digitaler Abstimmungen? Ok, muss du mir mal erklären. Na klar, man kann alles ausdrucken und mit Bleistift nachrechnen. Oder meinst du etwas anderes? Allen zukünftig Beauftragten schon mal im voraus das Misstrauen auszusprechen, finde ich übrigens sehr demotivierend. Ohne Vertrauen wird es nicht gehen. --[[Benutzer:Uk|uk]] 15:28, 7. Mär. 2014 (CET)
* Warum eigentlich § 30a und nicht § 24a? Dort wäre er sicherlich besser aufgehoben. [[Benutzer:Pirat37304|Holger DOS]]
==== Argument 1 ====