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Thema: Kommissarischer Vorstand RV BARUM und RV Prignitz-Ruppin
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 18.01.2017
Status: angenommen
Kommissarischer Vorstand RV BARUM und RV Prignitz-Ruppin
Der Vorstand möge beschließen:
Für die RV BARUM und Prignitz-Ruppin wird der Vorstand des KV Oberhavel als kommissarischer Vorstand eingesetzt und damit beauftragt, umgehend Hauptversammlungen in den handlungsunfähigen Gliederungen durchzuführen. Erstes Ziel ist die Wahl eines neuen Vorstandes für die handlungsunfähigen Gliederungen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Vorstand des KV Oberhavel beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand entsprechend § 28a der Landessatzung "Verschmelzung oder Auflösung einer handlungsunfähigen Untergliederung" tätig zu werden.
Begründung
keine
Abstimmung
Abstimmung: | B2017-003 |
Dafür: | Thomas B., Oliver, Frank, Guido, Thomas L. |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |
Protokoll
siehe Vorstandssitzung vom 18.01.2017