Dies ist ein am 13.07.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.2 von Ralf Koordinator AK Kommunalpolitik. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- WP051
- Beantragt von
- Ralf Koordinator AK Kommunalpolitik
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:
Die PIRATEN Brandenburg wollen die Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) zur Stärkung der Kommunen ändern. Die veraltete, überholte und intransparente Struktur des Amtes soll abgeschafft und statt dessen die amtsfreie Gemeinde bevorzugt werden. Bei der amtsfreien Gemeinde wird der hauptamtliche Bürgermeister demokratisch durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gewählt. Um dies zu erreichen, sollen die §§ 133 bis 140 ersatzlos gestrichen werden. Unter den Übergangsbestimmungen ist der schon bestehende § 134 Abs. 3 zur Überführung der Ämter in amtsfreie Gemeinden aufzunehmen. Hierzu ist eine angemessene Übergangsfrist festzuschreiben, die sich an der Amtszeit des Amtsdirektors orientiert.
- Begründung
Mehr Demokratisierung der Kommunalverwaltung durch die amtsfreie Gemeinde in allen Kommunen Brandenburgs! Wir wollen die direkte Demokratie stärken. Deshalb wollen wir keine Strukturen mehr in denen die Bürger ihren Verwaltungschef nicht wählen dürfen. Im Amtsmodell wird der Amtsdirektor bisher nicht von den Bürgern gewählt. In der amtsfreien Gemeinde der Bürgermeister dagegen schon. Die amtsfreie Gemeinde ist inzwischen auch im ländlichen Raum anzutreffen. Doch daneben gibt es immer noch das Amtsmodell. Dieser Unterschied macht keinen Sinn. Es gibt inzwischen viele Ämter und amtsfreie Gemeinden die sind von Einwohnerzahl und ländlichen Strukturen nicht mehr zu unterscheiden. Die amtsfreie Gemeinde ist in der Kommunalverfassung verankert.
Die Amtsstrukturen mit einem Amtsdirektor als Verwaltungschef, ehrenamtlichen Bürgermeistern mit wenig Kompetenzen, einem oft intransparenten Amtsausschuß der den Amtsdirektor allein bestimmt, verschiedenen Gemeindevertretungen oft sehr kleiner Kommunen sind für die Bürger nicht zeitgemäß. Hier sind die Zuständigkeiten nicht sehr transparent für die Bürger geregelt. Ferner ist das Amt kostenmäßig aufwendiger zu verwalten als die amtsfreie Gemeinde. In der amtsfreien Gemeinde kann im Gesamtinteresse aller Bürger besser geplant werden. Hier haben die Bürger eine klare Struktur mit einem hauptamtlichen Bürgermeister, der zugleich Verwaltungchef ist, sowie der Gemeindevertretung vor sich. Laßt uns starke Kommunen schaffen für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Vorraussetzung dafür ist die amtsfreie Gemeinde für alle Brandenburger Einwohner.
Weiterhin wird der nicht direkt von den Bürgern gewählte Amtsausschuß beseitigt. In diesen Amtsausschuß kommen nur wenige als ehrenamtliche Gemeindebürgermeister oder ehrenamtliche GVV-Vertreter aufgrund eines in der Kommunalverfassung festgelegten Schlüssels rein (eine Art indirekte Mandatierung). Das heißt, jetzt in den Ämtern gibt es kommunale Mandatsträger die im Amtsausschuß sitzen und solche die dort nicht sitzen (2 "Klassen"). Das ist mit unseren direktdemokratischen Grundsätzen unvereinbar.
Nebenbei wird mit dem Amt auch ein beliebtes "Versorgungsfeld" der großen Parteien beseitigt. Denn im Amtsausschuß sitzen natürlich überwiegend Parteienvertreter, die können in der geheimen Ausschußwahl trotz Ausschreibung als Amtsdirektor wählen wen sie wollen (die bestimmen auch den Text der Ausschreibung und ob überhaupt ausgeschrieben wird). Da gibt es in den Ämtern 22 Jahre "Erfahrung" in Brandenburg. Der Bürger ist hier nur Zuschauer (wenn die Sitzung überhaupt öffentlich war). Mehrkosten oder mehr Verwaltungsarbeitsplätze werden durch den Beschluß dieses Antrags nicht verursacht. Es sind eher Einsparungen zu erwarten da der Amtsausschuß wegfällt.
Hier ist der entprechende Link zur bisherigen Kommunalverfassung: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47187.de
Amtsfreie Kommunen sind bspw. Wiesenburg/Mark, Ketzin, Kloster Lehnin, Milower Land, Michendorf, Kleinmachnow, Stahnsdorf. Ämter sind z. B. das Amt Brück, das Amt Niemegk, das Amt Wusterwitz, das Amt Rhinow, das Amt Nennhausen, das Amt Friesack. Diese unterschiedliche rein kommunalpol. Struktur für die gleichen Aufgaben gibt es im gesamten Land Brandenburg. Hier ist Reformbedarf angesagt.
Hinweis: Dieser Antrag wurde am 11.07.2012 ausführlich im AK Kommunalpolitik beraten, völlig überarbeitet und der Antragstext wurde anschließend vom AK als LPT 2012.2 Antrag befürwortet. Das entsprechende Pad findet sich auf der Wiki-Seite des AK.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Achim Ag (Agnito)
- andreas390
- RicoB CB
- Sascha Kahle
- Frank Steinert
- Hans-Jörg Guhla
- FireFox
- niewi
- Cookie: Super Antrag!
- andreasBarnim
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Kann man den Satz "Hier ist der enstprechende Link zur bisherigen Kommunalverfassung: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47187.de" aus dem Antragstext entfernen? Für einen Bürger, der z.B. ein gedrucktes Wahlprogramm in der Hand hält, hat diese Information keinen Mehrwert. --Uk 16:30, 11. Jul. 2012 (CEST)
Ralf: Da hast Du recht, ist in die Begründung verlegt worden.
- Kannst Du das näher untersetzen, warum das Amt kostenaufwändiger zu verwalten sei? Diese Amtsgemeinden wurden IMHO doch deswegen geschaffen, um den Verwaltungsapparat zu zentralisieren. Wenn jetzt jedes Kleckerdorf wieder eine eigene Verwaltung haben soll, wie soll das funktionieren? --Ixylon 11:38, 13. Jul. 2012 (CEST)
Ralf: Einen Verwaltungsaufbau ist damit nicht verbunden. Die Dörfer bekommen keine eigene Verwaltung. Es wird kein Verwaltungsarbeitsplatz und kein Amt mehr geschaffen. Es wird nur die politische Führungsstruktur der weiter unverändert bestehenden Kommunalverwaltung umgewandelt und demokratisiert (vor allem für die Bürger transparenter, der Amtsdirektor war bisher nur dem Amtsausschuß verpflichtet, jetzt ist die Gefahr von Kungeleien zwischen einigen Amtsausschußmitgliedern und dem Amtsdirektor relativ groß). Das heißt, anstelle des hauptamtl. Amtsdirektors gibt es nun den hauptamtl. Bürgermeister. Anstelle des ehrenamtlichen Amtsausschußes gibt es nun eine ehrenamtliche Gemeindevertretung (nicht mehr viele für jedes Dorf). Trotzdem können die Ortsteile ehrenamtliche Ortsbeiräte mit ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeistern bilden die sich kommunalpol einbringen können.(siehe Kommunalverffassung) Zu den Kosten: Der Amtsausschuß fällt weg (jede Sitzung kostet Geld, die Verwaltung muß den Ausschuß vorbereiten, einladen, Protokolle, Sitzungsgeld etc.). Im Amtsmodell gibt es in der Regel mindestens 3 (höchtens 6) Gemeindevertretungen, zukünftig nur noch eine GVV (die hat dann die Kompetenzen des bisherigen Amtsausschußes und der alten GVVs zusammen, es beseitigt auch die 2 "Klassen" von GVV-Mitgliedern, nämlich diejenigen die im Amtsausschuß sitzen und die die dort nicht sitzen)). Auch das spart Kosten. Die Ortsteilbeiräte sind nicht so aufwendig.
Argument 1
Super Antrag, gefällt mir total. Agnito
Argument 2
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