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Bearbeitungen
Änderungen
→Argument 2
*Antwort
: Das Argument der zu kurzen Frist ist nachvollziehbar. Man kann das Problem durch Textergänzungen in § 23 Abs. 7 d einfach lösen. Eingefügt '''wird in der Regel''' und aus drei Monaten werden '''sechs'''. Da sehe ich kein Problem. Es muss nur eine Möglichkeit geben,, inaktive AG auch wieder aufzulösen. Unsere Satzung lässt zur Zeit eigentlich auch nicht zu, AG, AK etc. einfach mal so von AKTIV auf INAKTIV zu setzen. Dadurch wird nach außen etwas vorgegaukelt, was nicht existiert. Die Satzungsbestimmung schafft die Möglichkeit, hier satzungsgemäß tätig zu werden. Natürlich werden die Arbeitsergebnisse nicht gelöscht, sondern archiviert.
: Schaut auf unsere Wiki-Startseite: Welche von den als AKTIV bezeichneten Arbeitsgemeinschaften und dienstleistenden Gruppierungen arbeitet denn aktuell tatsächlich noch? [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] 11:38, 26. Okt. 2018 (CEST)